Arbeitslose fragen sich: Wieviel dürfen sie verdienen, ohne ihren Status zu verlieren? Und wie wird der Hinzuverdienst mit dem Arbeitslosengeld verrechnet?
Nur 14 Stunden Arbeit die Woche sind erlaubt
Inhaltsverzeichnis
Wer Arbeitslosengeld bezieht, darf einem Nebenjob nachgehen. Diese Tätigkeit muss bei 14 oder weniger Stunden pro Woche liegen. Arbeiten Sie mehr, dann verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wie hoch darf der Verdienst sein?
Sie dürfen neben dem Arbeitslosengeld bis zu 165 Euro im Monat verdienen. Wenn das Erwerbseinkommen darüber liegt, wird es mit der Sozialleistung verrechnet.
Sie sind verpflichtet, jeden Nebenjob der Agentur für Arbeit zu melden. Dies sollte spätestens bei Beginn der Arbeit passieren. Online über den eService der Arbeitsagentur ist das problemlos möglich.
Nicht melden kann teuer werden
Wichtig: Wenn Sie der Arbeitsagentur einen Nebenverdienst nicht angeben, müssen Sie womöglich zu viel gezahltes Arbeitslosengeld zurückzahlen. Auch ein Bußgeld ist möglich.
Der Verdienst muss der Arbeitsagentur mitgeteilt werden
Sie müssen Ihr Nebeneinkommen der Arbeitsagentur nachweisen, entweder elektronisch oder per Post. Im Zweifel sollten Sie vorher mit dem zuständigen Mitarbeiter reden, und der kann Ihnne genau sagen, welche Angaben Sie machen müssen.
Was gilt als Nebeneinkommen?
Die Agentur für Arbeit schreibt nicht vor, wie Sie zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen. Als Nebeneinkommen gilt jeder Erwerb, den Sie durch Tätigkeit beziehen, während Sie Arbeitslosengeld erhalten.
Es ist dabei egal, ob dies als Angestellter oder Freiberufler ist, und auch eine Branche wird nicht vorgeschrieben.
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Übungsleiter und Ehrenamt
Als Übungsleiter dürfen Sie steuefrei bis zu 250 Euro pro Monat erhalten, ohne Sozialabgaben zu zahlen. Hier geht es um Aufgaben wie Ausbilder, Trainer oder Referent. Das wird beim Arbeitslosengeld nicht angerechnet.
Auch Pauschalen und Aufwandsentschädigungen bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit spielen für das Arbeitslosengeld erst einmal keine Rolle.
Übersteigen die Aufwandsentschädigungen jedoch die steuerfreie Monatspauschale von 250 Euro, dann gilt ihr steuerpflichtige Anteil als Arbeistsentgelt und wird entsprechend von der Agentur für Arbeit als Nebeneinkommen angerechnet.
840 Euro Ehrenamtspauschale
Tätigkeiten können steuer- und sozialversicherungsfrei mit der Ehrenamtspauschale mit bis zu 840 Euro im Jahr bezahlt werden. Eine solche Pauschale gibt es für diejenigen, die bei einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft arbeiten, welche im mildtätigen, ideellen oder kirchlichen Bereich arbeitet(§ 3 Nr. 26a EstG).
Diese steuerfreien Einnahmen werden nicht mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Was wird nicht angerechnet?
Im Arbeitslosengeld werden auch weitere Einkünfte nicht verrechnet. Dazu gehören Mieteinnahmen, Zinseinkünfte, Bezahlung für eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit, sowie Elterngeld.
Wieviel Jobben lohnt sich beim Arbeitslosengeld?
Wenn Sie mehr als 165 Euro zum Arbeitslosengeld dazu verdienen, dann wird jeder Euro darüber mit ihrem Arbeitslosnegle verrechnet. Wenn Sie also Arbeitslosengeld beziehen, dann lohnt es sich nicht, mehr 165 Euro hinzuzuverdienen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.