Keine Scheckgebühren für Hartz IV-Geld

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Keine Gebühren bei Scheckeinlösung für Hartz IV Bezieher

02.08.2017

Offenbar erhebt die Postbank keine Gebühren mehr für die Auszahlung von Hartz IV Geldern, die per Scheck eingelöst werden. Das jedenfalls berichtet der Blogger "Schnakenhascher". Für viele Betroffene wird das eine erfreuliche Nachricht sein, denn sie haben aus unterschiedlichen Gründen kein eigenes Konto und müssen daher die Sozialleistungen per Scheck einlösen.

Bisland wurden bei einem Scheck bereits in Nürnberg, wo dieser ausgestellt wird, pauschal 2,85 Euro als Gebühren abgezogen. Löste man dann den Scheck in der Postfiliale ein, wurden abermals 5,00 Euro Gebühren fällig. Sprich, der Leistungsberechtigte musste 7,85 je Monat berappen, um überhaupt an die zustehenden ALG II Zahlungen zu kommen.

Nun aber soll man, laut dem Blogger, den kompletten Regelsatz erhalten. Somit ist die Scheckeinlösung sogar nun günstiger, als das Führen der meisten angebotenen Girokonten, die erst kostenlos werden, wenn ein bestimmter regelmäßiger Geideingang zu verzeichnen ist. Allerdings gibt es nun auch das Konto für Jedermann. In Deutschland sind etwa 20.000 Menschen ohne eigenes Konto. Die meisten von Ihnen beziehen Hartz IV Leistungen.

Bild: Alfred J. Hahnenkamp / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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