Keine Hartz IV-Einstellung wenn Rente ausbleibt

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Keine Hartz IV-Einstellung wenn Rente ausbleibt

Es kommt vor, dass Leistungsberechtigte ohne Geld dastehen, weil Klärungen der Rentenkasse ausbleiben. Das Jobcenter zahlt nicht, weil es die Position vertritt, es bestünde ein Rentenanspruch. Einen ähnlich gelagerten Fall begleitete der Rechtsanwalt Kay Füßlein aus Berlin.

Wenn ein Leistungsempfänger, der nicht die Altersgrenze von § 7 a SGB II erreicht hat (alles unter 65 + x), trotz Beantragung noch keine Rente bezahlt wird, ist nach – wohl allgemeiner Meinung- weiterhin ALG II erstmal zu leisten.

Dies ergibt sich einerseits aus dem Wortlaut von § 7 Abs. 4 SGB II-„bezieht“- sowie aus der Gesetzesbegründung und – man höre und staune- auch aus den Arbeitsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit. „Leider wurde dies bei meiner Mandantin nicht beachtet, so daß diese ab dem 01.12.2015 ohne Leistungen dagestanden hätte“, so Füßlein.

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Der Anwalt half seiner Klientin beim Erstellen eines Widerspruches, der sogleich eingelegt wurde. Zeitgleich wurde ein Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt. Aufgrund der recht klaren Rechtslage erfolgte nach drei Tagen ein Anerkenntnis des JobCenters beim Sozialgericht und ein Abhilfebescheid.

Leider war ich nach Auffassung des JobCenters zu gut, um jetzt noch dafür bezahlt zu werden:

Das ist natürlich Unsinn, da das SGG, das SGB I bzw. das SGB X eine Vorschrift wie § 80 Abs. VwGO nicht kennt, so der Anwalt.