Kabelanschluss und Bürgergeld – Das ändert sich ab 1. Juli 2024

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Das Gesetz zur Abschaffung des “Nebenkostenprivilegs” für Kabelgebühren wird am 30. Juni 2024 wirkmächtig. Was bedeutet das für die Kosten eines Kabelanschlusses?

Kabelanschluss und Bürgergeld

Wer Bürgergeld bekommt, erhält die Kosten für einen Sammelanschluss nur bezahlt, wenn dieser über die Nebenkosten abgerechnet wird. Gibt es keinen gemeinsamen Anschluss im Wohnhaus, dann müssen Bürgergeld-Betroffene ihren Einzelanschluss aus dem Regelsatz bezahlen.

Kabelgebühren sind bei gemeinsamen Anschluss Nebenkosten

Derzeit können Hauseigentümer Kabelgebühren bei einem gemeinsamen Kabelanschluss über Nebenkosten abrechnen. Diese Umlage betrifft dann alle Parteien, die im Haus wohnen. Das wird als Nebenkostenprivileg bezeichnet.

Alle müssen zahlen

Ungerecht ist das für diejenigen, die den gemeinschaftlichen Kabelanschluss nicht nutzen. Sie müssen trotzdem zahlen, wenn sie im Haus wohnen.

Kabelgebühren sind keine Nebenkosten mehr

Mit dem Gesetz vom 1. Dezember 2021 sind Kabelgebühren keine Nebenkosten mehr. Da aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 gilt, tritt das Gesetz faktisch erst dann wirklich in Kraft. Danach können Sie die Art, wie Sie fernsehen, frei wählen.

Wird Fernsehen günstiger oder teurer?

Wenn Sie sich in Zukunft ihren Anbieter selbst aussuchen können, wird dies voraussichtlich für Sie günstiger. Dies zeigen die Erfahrungen beim Telefonmarkt. Hier führte die Öffnung des Marktes zu sinkenden Verbraucherpreisen.

Kabelnetzbetreiber entwerfen Horrorszenarien

Logischerweise sind Kabelnetzbetreiber gegen das neue Gesetz. Sie befürchten, dass Anschlüsse gekündigt werden, die sichere Einnahmen garantierten. Die Betreiber “warnen” vor angeblich extrem teuren Kabelanschlüssen für Einzelne, die sich die Betroffenen nicht leisten könnten.

Die Kosten steigen leicht

Die Umstellung von einem gekündigten Mehrnutzervertrag zu Einzenutzerverträgen kostet pro Monat und Anschluss vermutlich maximal zwei oder drei Euro mehr.

Eigentümer müssen kündigen

Bei Eigentümergemeinschaften laufen die Mehnutzverträge weiter, wenn die Eigentümergesellschaft diese nicht kündigt. Die Gebühren müssen in Zukunft von den Eigentümern weiter gezahlt werden und lassen sich nicht mehr als Nebenkosten abrechnen.

Vorsicht vor Kriminellen

Dieser Übergang ruft Kriminelle auf den Plan. Vermehrt kommt es zu Belästigungen durch angebliche “Medienberater”, die per Telefontür oder an der Haustür Verträge aufschwatzen und dabei substanzlos drohen.

Schutz vor “Medienberatern”

“Medienberater” klingeln und behaupten, sie müssten “den Anschluss überprüfen”. Dann versuchen Sie, Ihnen einen neuen Vertrag aufzuzwängen und drohen damit, dass Sie ansonsten “bald kein Fernsehen mehr gucken” können.

Nichts unterschreiben

Lassen Sie diese Menschen nicht in ihre Wohnung. Unterschreiben Sie nichts, was sie Ihnen aufschwatzen wollen. Lassen Sie sich einen (meist nicht vorhandenen) Dienstausweis zeigen und notieren Sie sich Kontaktdaten.

Falls das nicht reicht, erteilen Sie der Person Hausverbot. Wenn der Belästiger in ihre Wohnung eindringt, dann erstatten Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Bei Schreiben “ihrer” Kabelgesellschaft können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.

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