Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit zur Rente richtig berechnen

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Wer voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Damit die Abzรผge nicht zu groรŸ sind, werden Erwerbsgeminderte so behandelt, als ob sie Rentenbeitrรคge wie voll Arbeitende bezahlt hรคtten. Der Begriff dafรผr lautet Zurechnungszeit.

Menschen, die einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben, sind noch nicht im regulรคren Alter fรผr einen Eintritt in die Altersrente. Deshalb haben sie auch nicht die entsprechenden Rentenbeitrรคge eingezahlt.

Erwerbsminderung bedeutet weniger Rentenbeitrรคge

Die Zurechnungszeit entwirft jetzt ein fiktives Renteneintrittsalter und ermittelt, welchen Anspruch die Betroffenen bei gleichbleibender Berufstรคtigkeit gehabt hรคtten.

Die gesetzliche Altersrente ist fรผr Arbeitnehmer die wichtigste Basis, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ihr Dasein zu fristen. Wer bereits wรคhrend seiner regulรคren Arbeitszeit eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, kann nicht in Vollzeit arbeiten und so die entsprechenden Beitrรคge einzahlen.

Erwerbsminderung und Erwerbsersatzeinkommen

Die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung gilt als Ersatz fรผr ein Erwwerbseinkommen. Die Zurechnungszeit zur gesetzlichen Altersrente ist dabei ein wichtiger Teil der anerkannten Erwerbsminderung.

Da Erwerbsgeminderte nicht die Rentenbeitrรคge Vollzeit-Arbeitender einzahlen kรถnnen, werden sie -teilweise- so berechnet, als ob sie diese eingezahlt hรคtten.

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Wann beginnt die Zurechnungszeit, und wann endet sie?

Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Eintritt in die Erwerbsminderung und endet mit der Regelaltersgrenze fรผr die Altersrente, also spรคtestens mit dem Erreichen des 67. Lebensjahres. 2024 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und einem Monat, und dann steigt sie bis 2031 auf das vollendete 67. Lebensjahr an.

Einfluss auf die Wartezeit

Die Zurechnungszeit ist fรผr Erwerbsgeminderte wichtig, da sie auf die Wartezeit fรผr langjรคhrig Versicherte angerechnet wird. Diese betrรคgt 35 Jahre, in denen in die Rentenkase eingezahlt wird. Das beeinflusst die Hรถhe der Altersrente.

Zurechnungszeit gilt nicht als Grundrentenzeit

Die Zurechnungszeit gilt indessen nicht als anrechenbare Grundrentenzeit und auch nicht fรผr die Wartezeit von 45 Jahren fรผr besonders (!) langjรคhrig Versicherte.

Die Zurechnungszeit wurde fรผr Erwerbsgeminderte ab 2019 deutlich verlรคngert. Dadurch fielten die bewilligten Renten wegen Erwerbsminderung 2019 im Durchschnitt rund 100 Euro hรถher aus als zuvor bewilligte Erwerbsminderungsrenten.

Erhalten Erwerbsgeminderte soviel wie Altersrentner?

Obwohl die Zurechnungszeit soziale Hรคrten abfedern soll, mรผssen Erwerbsgeminderte in der Regel mit einem Abschlag auf ihre Rente rechnen. Dieser kann bis zu 10,8 Prozent betragen.

Sie werden insofern รคhnlich behandelt wie Menschen, die freiwillig in Altersrente gehen, ohne die Regelaltersgrenze erreicht zu haben.

Kein Abschlag bei Erwerbsnminderung?

Keinen Abschlag muss zahlen, wer in die Rente wegen Erwerbsminderung nach Ablauf des Monats eintritt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist.