Wann haben Sie einen Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegekasse, und worauf müssen Sie achten? Welche Pflegeleistungen gibt es überhaupt und wann bekommt man welche Leistung? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse?
Einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse haben Sie, wenn Sie erstens bedürftig sind zweitens Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings müssen auch Privatversicherte monatliche Beiträge in die Pflegekasse zahlen, um bei Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein.
Konkret müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert gewesen oder familienversichert sein, um einen Anspruch zu haben.
Alle Pflegeleistungen in der Übersicht in 2025
Hier findest du eine Übersicht der Pflichtleistungen, die die gesetzliche Pflegekasse 2025 übernehmen muss. Alle Beträge gelten ab 1. Januar 2025 (bzw. ab 1. Juli 2025, wo vermerkt)
| Leistung nach SGB XI | Höhe / Rahmen 2025 |
| Pflegegeld (ambulant, PG 2-5) | PG 2 347 € · PG 3 599 € · PG 4 800 € · PG 5 990 € mtl. |
| Pflegesachleistungen (ambulante Dienste, PG 2-5) | PG 2 796 € · PG 3 1 497 € · PG 4 1 859 € · PG 5 2 299 € mtl. |
| Tages- & Nachtpflege (teilstationär, PG 2-5) | PG 2 721 € · PG 3 1 357 € · PG 4 1 685 € · PG 5 2 085 € mtl. |
| Entlastungsbetrag (§ 45b, PG 1-5) | 131 € mtl. für anerkannte Alltags- und BetreuungsÂhilfen |
| Kurzzeitpflege (§ 42) | Bis 1 854 € pro Jahr (max. 8 Wochen) + Übertragung ungenutzter Verhinderungspflege-Mittel möglich (gesamt bis 3 539 € |
| Verhinderungspflege (§ 39) | Bis 1 685 € pro Jahr (max. 6 Wochen); ab 1. 7. 2025: gemeinsame Obergrenze Kurz-/Verhinderungspflege 3 539 € und Ausweitung auf 8 Wochen, Vorpflegezeit entfällt. |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs 2) | Pauschal 42 € mtl.; technische Hilfsmittel werden leihweise gestellt (Kostenübernahme + ggf. 10 % Eigenanteil, max. 25 €) |
| WohnumfeldÂverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs 4) | Einmalig bis 4 180 € pro Maßnahme (max. 16 720 € bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt) |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) & eUL (§ 40b) | 53 € mtl. für zugelassene Apps + 53 € mtl. ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL) |
| Vollstationäre Pflege (§ 43) | PG 1 131 € · PG 2 805 € · PG 3 1 319 € · PG 4 1 855 € · PG 5 2 096 € mtl. (Anteil der Pflegekasse; Eigenanteile bleiben) |
| Wohngruppenzuschlag (§ 38a) | 224 € mtl.; zusätzliche Anschubfinanzierung einmalig 2 613 € (je WG-Mitglied, gedeckelt) |
| Pauschale für Pflege in Behinderteneinrichtungen (§ 43a) | 278 € mtl. (PG 2-5) |
| Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI / PflegeZG) | Lohnersatz für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr – 90 % des Netto, max. 128,63 € / Tag 2025 |
| Pflegekurse & individuelle Pflegeberatung (§ 45, § 7a, § 37 Abs 3) | Kostenfreie Schulungen für Angehörige & verpflichtende Beratungseinsätze bei häuslicher Pflege |
Gut zu wissen
- Alle Geld- und Sachleistungen wurden zum 1. Januar 2025 einmalig um 4,5 % angehoben; dynamische Anpassungen sind ab 2028 vorgesehen.
- Leistungen können – je nach Pflegegrad und Bedarf – flexibel kombiniert werden (z. B. Kombinationsleistung aus Pflegegeld + Sachleistungen oder Umwandlungsanspruch von Sach- in EntlastungsÂleistungen).
- Für Fragen zur Antragstellung oder zur optimalen Kombination der Leistungen ist ein kostenloses PflegeÂberatungsÂgespräch bei der eigenen Kasse gesetzlich garantiert.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz
2017 wurden die Regeln der Pflegeklasse im zweiten Pflegestärkungsgesetz geändert. Seitdem ist in fünf Pflegegraden aufgeteilt, bei welchen Beeinträchtigungen welcher Pflegegrad gilt und welche Leistungen die Pflegekasse jeweils erfüllen muss Hier gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen können Sie beanspruchen.
Die Pflegebedürftigkeit
Zweitens müssen Sie pflegebedürftig sein. Ob das bei Ihnen zutrifft und -wenn ja-, welchen Pflegegrad Sie haben, stellt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung fest.
Sie müssen einen Antrag stellen
Leistungen der Pflegeklassen zu erhalten ist erst möglich, wenn Sie einen Antrag darauf gestellt haben. Auf diesen folgt dann die beschriebene Untersuchung mitsamt Gutachten eines Sachverständigen.
Welche Leistungen bietet die Pflegekasse
Die Pflegekasse stellt Ihnen abhängig vom Pflegegrad unterschiedliche Leistungen zur Verfügung. So erhalten Sie ab dem Pflegegrad 2 monatliches Pflegegeld.
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Zudem gibt es Pflegesachleistungen, um die Kosten professioneller Pflegedienste abzudecken. Die Pflegekasse finanziert auch Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, und sie zahlt einen Entlastungsbetrag. Hinzu kommen Wohnraumanpassung, Hilfsmittel sowie weitere Entlastungsleistungen.
Wie hoch sind die Leistungen?
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der gewählten Leistung. Zum Beispiel ist das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 unterschiedlich hoch, und diese Differenzen betreffen auch die Pflegesachleistungen.
Beim Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegegeld, dafür aber auf Entlastungsleistungen und Hilfsmittel. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege.
Ab Pflegegrad 3 sind alle Leistungen der Pflegekasse verfügbar.  Mit Pflegegrad 4 und 5 bieten die höchsten Summen für Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege und weitere Leistungen.
Kurz und knapp
Leistungen der Pflegekasse können Sie nur erhalten, wenn Sie Beiträge für diese Versicherung geleistet haben.
Zudem muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad festgelegt worden sein.
Mit steigendem Pflegegrad steigt auch die Höhe der Leistungen. Um Leistungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.




