Jobcenter verschicken massenhaft Mahnungen an Hartz IV-Bezieher

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Mahnverfahren und Vollstreckungen gegen Hartz IV Beziehende

Rund sechs Millionen Mahnverfahren haben bundesweit die Jobcenter gegen Hartz IV Beziehende eingeleitet. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Zwar habe sich die Zahl der Mahnungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht erhรถht, wohl aber die Summe der zurรผckgeforderten Leistungen.

Weil tatsรคchlich oder behauptet zu viel Hartz IV Leistungen durch das Jobcenter gezahlt wurden, bekamen 2018 sechs Millionen Leistungsberechtigte Mahnungen in ihre Briefkรคsten. Das ergeht aus einer Antwort des Bundessozialministerium auf eine parlamentarische Anfrage.

Laut der Antwort gab es 2018 “insgesamt 5,7 Millionen Fรคlle, in den Mahnungen durch das Jobcenter verschickt wurden. Rund 2,59 Milliarden EUR fordern die Behรถrden zurรผck. Im Bereich des Arbeitslosengeld 1 gab es 705.000 Verfahren und Rรผckforderungen in Hรถhe von etwa 485 Millionen Euro.”

Die Grรผnde hierfรผr sind verschieden. Zum Beispiel haben Betroffene eine Bedarfsgemeinschaft gebildet oder das Einkommen hat sich durch einen Job verbessert. In einigen Fรคllen wurden falsche Angaben gemacht oder bei einer Wohngemeinschaft wurde eine Einstandsgemeinschaft vermutet.

Revidierter Anspruch

In anderen Fรคllen wurden Leistungen vorlรคufig gezahlt. Wenn sich herausstellt, dass diese zuunrecht bezogen wurden, weil das Einkommen ausreicht, kann der Anspruch auch revidiert werden. Auch in diesen Fรคllen mรผssen Betroffene die Gelder zurรผckgeben, weil das Jobcenter behauptet, der Anspruch sei nicht rechtens.

Nicht selten wird aus einem Mahnverfahren ein Vollstreckungsverfahren. Wie viele solche Verfahren anhรคngig sind, dazu hat die Bundesregierung keine Angaben gemacht.

Zwar hat sich die Zahl der Mahnverfahren bei Hartz IV und ALG 1 in den letzten Jahren kaum verรคndert, allerdings ist die Summe der zurรผckverlangten Gelder massiv gestiegen. 2015 wurden noch 1,8 Millarden Euro zurรผckverlangt. In 2018 waren es schon fast 3 Millarden Euro.

Betroffene sollten jedoch nicht gleich dem nachgeben sondern ihren Hartz IV-Bescheid รผberprรผfen lassen. Neuere Auswertungen haben ergeben, dass jeder zweite Widerspruch gegen einen Bescheid erfolgreich ist.

Achtung bei Mahngebรผhren

Hartz-IV Bezieher zahlten รผber Jahre hinweg rechtswidrige Mahngebรผhren an die Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) in Nรผrnberg. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel mit dem Aktenzeichen: AZ: B 14 AS 54/10 R. Konkret geht es hierbei um Mahngebรผhren bei zu viel gezahlten Hartz IV-Leistungen, wenn Betroffene das Geld nicht in dem von der BA vorgegeben Zeitraum zurรผckzahlen.