Jobcenter nötigt mit Hartz IV-Einstellung wenn Anwaltsvollmacht nicht widerrufen wird

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Hartz IV Bezieher sind oft vom Wohlwollen des Jobcenters abhängig. Wer für seine Rechte einsteht, ist offenbar nicht gern gesehen. Die Anwälte der Kanzlei “Rightmart” berichten von einem besonderen Fall von Einschüchterung.

Eigentlich sind durch das Urteil des Bundesverfassugsgerichtes Vollsanktionen zu 100 Prozent untersagt. Viele Jobcenter gehen dazu über, die Leistungen einfach komplett einzustellen, wenn sie der Meinung sind, dass bestimmte Vorgaben nicht erfüllt seien.

Meistens argumentieren die Jobcenter, bestimmte Unterlagen seien nicht eingereicht oder Sachverhalte könnten nicht aufgeklärt werden. Dann gehen die Behörden schnell dazu über, die Leistungen komplett einzustellen. In diesem Fall schlägt das Jobcenter Aschaffenburg allerdings deutlich über die Stränge.

Hartz IV Leistungseinstellung wenn kein Nachweis über Entzug der anwaltschaftlichen Vollmacht vorliegt

“Einer der Mandanten hat ein skandalöses Schreiben vom Jobcenter Aschaffenburg bekommen. Daraus ist ersichtlich, dass seine Leistungen eingestellt werden sollen, wenn er keinen Nachweis darüber einreicht, dass er rightmart die erteilte Vollmacht entzogen hat”, berichtet Rechtsanwalt Nassir Jaghoori.

Anwälte benötigen immer eine Vollmacht, um gegenüber dem Gericht oder der Behörde im Sinne des Mandanten vertretend agieren zu können. So auch in diesem Fall. Die Anwälte fordern Bescheide an, um zu überprüfen, ob diese korrekt bearbeitet wurden. Doch das Jobcenter Aschaffenburg “legt anscheinend keinen Wert darauf, mit Rechtsanwälten zusammenzuarbeiten”, so Jaghoori.

Weil offenbar die Behörde sich nicht auf die Finger schauen lassen will, stellte das Jobcenter die Hartz IV Leistungen vorläufig gegenüber dem Mandanten ein, bis dieser den Rechtsanwälten die Vollmacht entzog. Das ist offensichtlich rechtswidrig. “Zwar wurde der Mandant im Jobcenter nicht ausdrücklich aufgefordert, die Vollmacht zu entziehen. Ihm ist aber ein Schreiben zur Unterschrift vorgelegt worden, dass er rightmart die Vollmacht bereits entzogen hat.”

Überrumpelt Anschreiben unterzeichnet

Der Betroffene sah sich im Moment des Anschreibens überfordert und überrumpelt und unterschrieb das Schreiben. Danach verlanget die Behörde einen Nachweis über den Entzug der Vollmacht und drohte mit Zahlungseinstellung, falls dieser Nachweis nicht erbracht würde, berichtet der Anwalt.

Liegt eine Nötigung vor?

In keiner Weisung und in keinem Gesetz steht, dass Jobcenter Leistungsbezieher mit Leistungseinstellungen drohen dürfen, wenn diese sich nicht von ihrem Anwalt trennen. “Dafür könnten die zuständigen Mitarbeiter möglicherweise sogar wegen Nötigung belangt werden”, so Rechtsanwalt Jaghoori. Selbst wenn die Drohung nicht explizit war, dass der Betroffene der Kanzlei die Vollmacht entzieht, ist die Entscheidung rechtswidrig.

Sind noch mehr Menschen betroffen?

Im konkreten Fall hat sich der Mandant dem Drohen gebeugt, so dass die Kanzlei nunmehr nicht mehr tätig sein darf. Es ist nicht auszuschließen, dass auch andere Leistungsbezieher in ähnlich gelagerten Fällen unter Druck gesetzt werden. “Wir empfehlen, gegen solche Verhalten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige vorzugehen”, so der Anwalt abschließend.