Jobcenter-Chef zur Bürgergeld-Debatte: Ich will das nicht heißt nicht gleich verweigern

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Lutz Mania vom Jobcenter Chef in Berlin-Mitte wies im Interview mit dem RBB darauf hin, dass das Thema “Arbeitsverweigerer” beim Bürgergeld aufgebauscht wird und die nachhaltige Vermittlung in qualifizierte Arbeit so ins Hintertreffen gerät.

“Ein kleines Thema”

Laut Mania ist “totale Arbeitsverweigerung” ein kleines Thema. Bürgergeldbeziehende zu betreuen, zu unterstützen und letztendlich in Arbeit zu vermitteln, müsse man wollen, und man müsse es auch können.

“Nicht wollen” heißt oft “nicht trauen”

Nicht jeder, der sage “ich will das nicht” verweigere sich. Dies könne auch bedeuten, sich etwas nicht mehr zuzutrauen – aufgrund der Gesundheit oder Langzeitarbeitslosigkeit. Hier läge die Aufgabe des Jobcenters darin, die Betroffenen zu ermutigen und zu motivieren.

Tatsächliche Einschränkungen

Mania wendet sich gegen die Unterstellung, Bürgergeld-Beziehende, die nicht gleich in Arbeit kämen, seien faul. Vielmehr hätten viele tatsächlich gesundheitliche Einschränkungen – körperliche, aber auch psychische.

Umgang mit Psyche und Gesundheit

Die große Veränderung durch das Bürgergeld sei es, klassische staatliche Unterstützung mit psychosozialer Betreuung und Schuldnerberatung zu kombinieren. So gebe es das Fallmanagement, das sich intensiv um die vielschichtigen Probleme der Betroffenen kümmere.

Statt über “Schwächen und Faulheit” zu reden, sollte über Chancen geredet werden. Es würde sich nur dann etwas bewegen, wenn Menschen für sich selbst tatsächlich eine Chance sähen.

Nur ein kleiner Teil nicht erreichbar

Selbstverständlich gebe es einen kleinen Teil, der nicht erreichbar sei, vielleicht ein Prozent, vielleicht fünf Prozent. Sie hätten indessen Betroffene, die 15 Jahre in der Grundsicherung seien, und auf einmal käme “ein Kick”. Letztlich müssten genau die Triggerpunkte gefunden werden, die Betroffene motivieren könnten.

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Es läge auch im Ermessen des Jobcenters, Angebote zu unterbreiten. Da sei Fingerspitzengefühl gefragt, denn die Betroffenen müssten sich für den Job eignen. Das gelte auch für die gesundheitlichen Einschränkungen.

Einschränkungen bedenken

Harte Einschränkungen müssten berücksichtigt werden. Bei Pflegebedürftigen im Haushalt oder bei kleinen Kindern, die betreut werden müssten, könne man nicht sagen: “Jede Arbeit ist zumutbar.” In der Grundsicherung gebe es allerdings keinen Anspruch, nur in seinem erlernten Beruf zu arbeiten.

Leistungsminderungen seien auch jetzt möglich, zum einen bei Meldeversäumnissen, zum anderen bei Pflichtverletzungen. Dazu gehörten die Verweigerung einer zumutbaren Arbeit oder einer vereinbarten Maßnahme. Die erste Pflichtverletzung werde mit zehn Prozent Kürzung für einen Monat bestraft, weitere mit 20 Prozent für zwei Monate, bis zu maximal 30 Prozent Leistungsminderung.

“Bürrgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen”

Laut Mania sei das Bürgergeld “kein bedingungsloses Grundeinkommen”, und die Drohung mit kompletten Sanktionen könnte vielleicht zur Mitarbeit führen: ” Wenn ich hier nicht mitmache, dann weiß ich vielleicht nicht mehr, wovon ich den nächsten Monat leben soll, dann kriege ich nur noch Lebensmittelgutscheine oder muss zur Tafel.”

Ein bedingungsloses Grundeinkommen lehnt der Leiter des Jobcenters ab. “Ich krieg hier Geld für nix, das geht in unserer Solidargemeinschaft vom Grundverständnis her nicht.” Das Bürgergeld arbeite mit Anreizen, nicht mit Drohung und Sanktionen. Aber es werde auch erwartet, dass jeder, der staatliche Leistungen bezieht, sich bestmöglich einbringe.

An Menschen rankommen

Das größte Problem sei es, wenn Menschen sehr lange im System (Bürgergeld) steckten, eine Möglichkeit zu finden, an sie ranzukommen. Genau das sei der Job der Mitarbeiter des Jobcenters.

Kritische Stimmen auch von weiteren Jobcentern

Unmut regt sich auch in anderen Jobcentern. So kritisierte der Jobcenter-Leiter von Brandenburg die anhaltende Sanktions-Diskussion als “politisch motiviert” und fernab von Realitäten. Auch die Jobcenter-Leiterin von Hannover sieht in den Vollsanktionen kein geeignetes Mittel, um Leistungsbeziehende in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

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