Jahrgang 1963: Wann kann man in Rente gehen?

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Viele Menschen freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand nach einem langen Arbeitsleben. Fรผr Versicherte, die im Jahr 1963 geboren wurden, stellt sich die Frage: Wann genau kรถnnen sie in Rente gehen?

Dieser Artikel zeigt eine รœbersicht รผber die verschiedenen Mรถglichkeiten und Bedingungen fรผr diesen Jahrgang.

ร„nderungen beim Renteneintrittsalter

Das Renteneintrittsalter hรคngt in Deutschland vom Geburtsjahr und den Beitragszeiten in der Rentenversicherung ab. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird schrittweise angehoben, sodass jรผngere Jahrgรคnge lรคnger arbeiten mรผssen, um die volle Rente ohne Abschlรคge zu erhalten.

Versicherte, die 1963 geboren wurden, kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen frรผher in Rente gehen. Dieser Jahrgang ist der letzte, der noch vor dem 67. Lebensjahr ohne Abschlรคge in Rente gehen kann, sofern die Bedingungen erfรผllt werden.

Regelaltersrente fรผr den Jahrgang 1963

Das regulรคre Renteneintrittsalter fรผr den Jahrgang 1963 liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Dies bedeutet, dass Versicherte dieses Jahrgangs regulรคr im Dezember 2029 in den Ruhestand gehen kรถnnen.

Wer also am 12. Februar 1963 geboren ist, kรถnnte am 1. Januar 2030 regulรคr in Rente gehen.

Rente fรผr langjรคhrig Versicherte

Versicherte, die mindestens 35 Jahre anrechenbare Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt haben, gelten als “langjรคhrig versichert”. Diese Gruppe hat die Mรถglichkeit, ab dem 63. Lebensjahr in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlรคgen.

Rentenabschlรคge fรผr jeden Monat frรผher in Rente
Die Abschlรคge betragen 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vor dem regulรคren Renteneintrittsalter in Anspruch genommen wird.

Maximal kรถnnen dies 14,4 Prozent sein. Fรผr den Jahrgang 1963 bedeutet dies, dass ein Renteneintritt ab 63 Jahren mรถglich ist, allerdings mit erheblichen finanziellen EinbuรŸen.

Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte

Besonders langjรคhrig Versicherte, also diejenigen mit mindestens 45 Beitragsjahren, haben die Mรถglichkeit, frรผher in Rente zu gehen, ohne Abschlรคge hinnehmen zu mรผssen. Fรผr Versicherte des Jahrgangs 1963 bedeutet dies, dass sie bereits ab 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschlag in den Ruhestand treten kรถnnen.

So berechnen sich die Renten-Beitragsjahre

Fรผr die Berechnung der anrechenbaren Versicherungsjahre werden folgende Zeiten berรผcksichtigt:

Fรผr 35 Versicherungsjahre:

  • Beitrรคge aus einer abhรคngigen Beschรคftigung oder Selbststรคndigkeit
  • Zeiten des Krankengeldbezugs oder Arbeitslosengelds (ALG I und teilweise ALG II)
  • Freiwillige Beitrรคge, die allein vom Versicherten gezahlt wurden
  • Kindererziehungszeiten fรผr die ersten zweieinhalb oder drei Lebensjahre des Kindes
  • Zeiten der hรคuslichen Pflege von Angehรถrigen
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beitrรคge fรผr Minijobs, bei denen der Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber Beitrรคge gezahlt hat (anteilig auch bei alleiniger Zahlung durch den Arbeitgeber)
  • Monate aus einem Rentensplitting zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten, wie z.B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR
  • Anrechnungszeiten, wie Zeiten von Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
  • Berรผcksichtigungszeiten, wie Zeiten der Kindererziehung (bis 10 Jahre)

Fรผr 45 Versicherungsjahre:

  • Pflichtbeitrรคge aus abhรคngiger Beschรคftigung oder Selbststรคndigkeit
  • Beitrรคge fรผr Minijobs, die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden (anteilig auch bei alleiniger Zahlung durch den Arbeitgeber)
  • Pflichtbeitrรคge und Berรผcksichtigungszeiten fรผr die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr
  • Zeiten der nicht erwerbsmรครŸigen Pflege von Angehรถrigen
  • Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
  • Pflichtbeitrรคge oder Anrechnungszeiten aufgrund des Bezugs von Sozialleistungen wie Krankengeld
  • Ersatzzeiten (z.B. Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
  • Freiwillige Beitrรคge, sofern mindestens 18 Jahre Pflichtbeitrรคge vorhanden sind

Keine Berรผcksichtigung der Zeiten bei diesen Merkmalen

Nicht berรผcksichtigt werden Zeiten, in denen Pflichtbeitrรคge aufgrund des Bezugs von Bรผrgergeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden, sowie Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung oder Rentensplitting.

Praktisches Beispiel: Rainer

Rainer, geboren am 20. April 1963, mรถchte wissen, wann sie in Rente gehen kann. Ihr regulรคrer Rentenbeginn wรคre am 1. Januar 2030.

Hat er 35 Versicherungsjahre gesammelt, kรถnnte er frรผhestens am 1. Mรคrz 2026 in den Ruhestand treten, mรผsste dann jedoch 13,8 Prozent Abschlรคge auf seine Rente hinnehmen.

Bei 45 Beitragsjahren kรถnnte er bereits am 1. Januar 2028 ohne Abschlรคge in Rente gehen.

Wichtige Hinweise zur Rentenantragsstellung und Steuerpflicht

Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Versicherte mรผssen einen Antrag stellen und ihre Rentenversicherungsnummer angeben.

Rentenbezรผge sind steuerpflichtig. Rentner mรผssen eine Steuererklรคrung abgeben und kรถnnen unter Umstรคnden Steuern zahlen. Es ist ratsam, sich frรผhzeitig รผber die genauen Anforderungen und mรถglichen Steuerbelastungen zu informieren.