Jahrgang 1960: Dieses Jahr 2024 können viele in Rente gehen

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Wer 1960 zur Welt kam und regulär in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann mit einer Regelalterszeit von 66 Jahren und vier Monaten ab dem übernächsten Jahr 2026 in Rente gehen.

Langjährig Versicherte

Wenn die Rentenkasse Sie als langjährig versichert einstuft, dann können Sie auch vorzeitig in Ruhestand gehen, wenn Sie dafür Abschläge in Kauf nehmen. Die Voraussetzung dafür ist, mindestens 35 Versicherungsjahre nachzuweisen.

Dazu zählen Beitragszeiten aus Erwerbstätigkeit ebenso wie Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit. Auch Schwangerschaft und Krankheit werden bei langjährig Versicherten einbezogen.

2024: Rente für besonders langjährig Versicherte

Besonders langjährig Versicherte des Geburtsjahrgangs 1960 mit mindestens 45 Beitragsjahren können bereits in diesem Jahr in Rente gehen, also zwei Jahre früher, und das ohne Abschläge.

Was sind die Voraussetzungen?

Um eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu bekommen, hat die Rentenversicherung strikte Regeln.

Viele Zeiten werden hier nicht anerkannt, die bei anderen Rentenarten eine Rolle spielen. Dazu gehören Pflichtbeiträge während des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe; Zeiten, die durch einen Versorgungsausgleich nach einer Scheidung entstanden sindm und auch Zeiten, die durch ein Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern zustande kamen.

Bei einer besonders langjährigen Versicherungszeit werden auch Zeiten nicht angerechnet, in der die Betroffenen keine Rentenversicherung zahlen konnten wie Krankheit, Schwangerschaft. Schulausbildung oder Studium.

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Der Minijob-Trick

Wenn Sie jetzt eigentlich nicht mehr in Ihrem regulären Vollzeitjob arbeiten wollen, aber noch keine 45 Versicherungsjahre erfüllt haben, können Sie die Lücke mit einem Minijob füllen. Hier dürfen Sie aber nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, ansonsten wird Ihnen die Zeit nicht angerechnet.

Die vorgezogene Altersrente

Wer als langjährig versichert gilt, kann ebenfalls eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Kamen Sie 1960 zur Welt, dannn hätten Sie auch 2023 schon als langjährig Versicherte in Altersrente gehen können, jedoch mit einem saftigen Abschlag.

Dieser Abschlag endet nicht etwa mit dem regulären Rentenalter, sondern bleibt ihr Leben lang. Insofern sollte man es sich gut überlegen, ob man eine so starke Kürzung der Rente für einen früheren Ruhestand in Kauf nehmen will. Jeder Monat, den Sie als langjährig Versicherter früher in Rente gehen kostet 0,3 Prozent der Rente.

Nehmen wir jetzt an, Sie kamen am 1.3.1960 zur Welt. Ihr regulärer Rentenintritt wäre also am 1.7.2026. Sie haben aber beschlossen, die Rente zwei Jahre vorzuziehen und gehen bereits jetzt, am 1.7.2024 in den Ruhestand. Diese zwei Jahre würden Sie 7,2 Prozent ihrer Bezüge kosten.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen soll deren Nachteile ausgleichen, und Sie können zwei Jahre früher als Nicht-Schwerbehinderte in in den Ruhestand gehen, ohne finanzielle Nachteile zu haben.

Ihr Rentenintritt liegt beim Jahrgang 1960 regulär bei 64 Jahren und vier Monaten, also 2024, nicht 2026.

Einen Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben Sie bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50, Dieser wird in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen.