Die Erwerbsminderungsrente gilt für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten können.
Ein zäher Prozess
Inhaltsverzeichnis
Das sieht auf den ersten Blick einfacher aus als es in der Praxis häufig ist. Damit die Rentenversicherung eine Erwerbsminderung anerkennt, sind ärztliche Gutachten ebenso notwendig wie aufwändige Prüfungen.
Können Sie überhaupt berechtigt sein?
Als erstes sollten Sie sich vergewissern, ob für Sie ein Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erfolgreich sein kann. Das hängt nämlich nicht nur von ihren Einschränkungen ab, sondern auch von den Beiträgen für die Rentenversicherung. Wenn Sie nicht in der Rentenkasse erfasst sind, dann erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente.
Fünf Jahre in der Rentenversicherung
Sie müssen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt haben, damit ein Anspruch möglich ist. In den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung müssen Sie zumindest 36 Monate Beiträge nachweisen.
Dazu gehören die Abgaben, die Sie oder Ihr Arbeitgeber in die Rentenkasse einzahlten. Darüber hinaus aber auch drei jahre Kindererziehungszeit, Zeit für die Pflege von Angehörigen, Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, freiwillige Beiträge, Rentensplitting, Ersatzzeiten oder Minijobs, bei denen Sie Beiträge abführten.
Wartezeiten und Einschränkungen
Bevor Sie einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen, klären Sie erstens, ob die Wartezeiten vorliegen und zweitens, ob Sie ärztliche Befunde vorweisen können, die aussagen, dass Sie weniger als sechs Stunden am Tag zru Arbeit befähigt sind.
Der Befundbericht
Wenn Sie die Wartezeit erfüllen, dann ist der Schlüssel zur Erwerbsminderungsrente der Befundbericht des Arztes. Zwar wird die Rentenversicherung mit Sicherheit einen offiziellen Gutachter ihre Gesundheit prüfen lassen.
Doch ein valider Befundbericht Ihres Arztes, den Sie selbst mitbringen, erhöht ihre Chancen sehr, denn der Gutachter liest diesen aufmerksam.
Was gehört in den Befundbericht?
Sprechen Sie mit ihrem Arzt ab, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollen, und dass deshalb folgende Punkte unbedingt in den Bericht gehören: Die Dauer der Behandlung, die Diagnose, die detailierte Beschreibung der Einschränkungen ihres Alltags durch die Erkrankung, die bisherigen Behandlungen und die Prognose.
Reha beantragen
Die Rentenversicherung wird bei einer (dauerhaften) Erwerbsminderung nachfragen, ob Sie bereits eine Rehabilitationsmaßnahme hinter sich haben, die ihre Arbeitsfähigkeit womöglich hätte wiederherstellen können.
Deshalb sollten Sie eine Reha absolvieren bevor Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Auch wenn Sie nämlich selbst meinen, eine Reha sei überflüssig, da Sie mit ihren Einschränkungen sowieso nicht wieder regulär arbeiten könnten, wird die Rentenversicherung das mit Sicherheit anders sehen.
Holen Sie sich professionelle Hilfe
Das Anerkennen einer Erwerbsminderung ist nicht von ihrem persönlichem Empfinden abhängig, sondern von ärztlichen Gutachten.
Bei den rechtlichen Voraussetzungen sind Betroffene schnell überfordert, und dies gilt ganz besonders, weil Menschen eine Erwerbsminderung beantragen, wenn Sie nicht voll leistungsfähig sind.
In Sozialverbänden arbeiten Profis zu genau den Umständen einer Erwerbsminderungsrente, und diese beraten und unterstützen Sie gerne.
- Über den Autor
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.