Rente 2025: Diese Gesundheitsleistungen sind jetzt für Rentner kostenfrei

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Viele ältere Menschen lassen ihnen zustehende Gesundheitsleistungen ungenutzt – dabei könnte genau das im Alltag entscheidend entlasten. Ein Überblick über alle Neuerungen und Einsparpotenziale für 2025.

Mehr Leistungen, weniger Eigenanteil

Ab 2025 profitieren Rentner in Deutschland verstärkt von kostenfreien medizinischen Angeboten. Neben klassischen Vorsorgeuntersuchungen wurden auch Rehabilitationsmaßnahmen, Pflegehilfen und finanzielle Entlastungen bei Medikamentenzuzahlungen ausgeweitet. Wer die Leistungen kennt und gezielt beantragt, kann nicht nur seine Gesundheit schützen, sondern auch den Geldbeutel entlasten.

Kostenloser Gesundheitscheck ab 35

Viele wissen nicht, dass gesetzlich versicherte Senioren Anspruch auf eine ganze Reihe präventiver Untersuchungen haben – und zwar ohne Zuzahlung. Dazu zählen unter anderem:

„Check-up 35“: Alle drei Jahre übernehmen die Krankenkassen eine umfassende Untersuchung auf Herz-Kreislauf-, Nieren- und Stoffwechselerkrankungen.
Hautkrebs-Screening: Alle zwei Jahre kostenlos ab 35.
Krebsvorsorge: Frauen erhalten Mammografie-Angebote zur Brustkrebsfrüherkennung, Männer werden auf Prostata und Hodenkrebs untersucht.
Aneurysma-Früherkennung: Männer über 65 können einmalig einen kostenfreien Ultraschall der Bauchschlagader erhalten.

Einige Kassen belohnen die Teilnahme an solchen Untersuchungen mit Bonuspunkten, die sich in Sachprämien oder Barauszahlungen umwandeln lassen. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, profitiert also doppelt.

Reha auch im Ruhestand: Anspruch sichern

Ein weitverbreiteter Irrtum: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen gelten nicht nur für Berufstätige. Auch Rentner können ambulante oder stationäre Reha-Maßnahmen beantragen – vorausgesetzt, der behandelnde Arzt bestätigt die medizinische Notwendigkeit.

Seit 2017 gehören Reha-Leistungen zum festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro pro Tag. Doch auch hier gibt es Befreiungen: Liegt das Einkommen unter der Belastungsgrenze, entfällt der Eigenanteil vollständig.

Tipp: Fahrtkosten zur Reha übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Einige Kliniken bieten sogar einen Abholservice von zu Hause.

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Pflege: Mehr Geld für Kurzzeit und Verhinderungspflege

Wer pflegebedürftig ist und von Angehörigen betreut wird, kann auf ein neues Entlastungsbudget zurückgreifen. Ab Juli 2025 stehen bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung, wenn die reguläre Pflegeperson krank oder verhindert ist.

Zusätzlich wird das Pflegegeld angehoben: Personen mit Pflegegrad 2 erhalten monatlich 347 Euro (zuvor 332 Euro). Die Erhöhung entlastet insbesondere Familien, in denen Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Das Geld kann flexibel eingesetzt werden – etwa für Pflegehilfen, Haushaltshilfe oder Betreuung.

Zuzahlungsbefreiung: So sparen Rentner an der Apotheke

Viele Medikamente und Hilfsmittel verursachen Zuzahlungen – es sei denn, man stellt einen Befreiungsantrag. Wer mit seinen jährlichen Gesundheitskosten unterhalb der sogenannten Belastungsgrenze liegt, muss keine Zuzahlungen leisten.

Diese liegt bei 2 % des Bruttojahreseinkommens; bei chronisch Kranken reduziert sich der Wert auf 1 %. Wer unter dieser Schwelle bleibt, erhält auf Antrag einen Befreiungsausweis – gültig für das gesamte Kalenderjahr.

Das spart nicht nur beim Arzt und in der Apotheke, sondern auch bei Krankenhausaufenthalten. Der Antrag kann mittlerweile bequem online über die Portale vieler Krankenkassen gestellt werden.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Nicht alles ist kostenfrei

Nicht jede Leistung ist im Regelspektrum enthalten. Individuelle Gesundheitsleistungen wie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Wunsch-Labordiagnostik müssen oft privat gezahlt werden.

Doch: Einige Kassen erstatten auch diese Leistungen ganz oder teilweise – etwa im Rahmen besonderer Tarife oder als Satzungsleistung. Es lohnt sich also, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

Beratung hilft beim Durchblick

Wer unsicher ist, welche Leistungen ihm zustehen oder wie hoch die persönliche Belastungsgrenze liegt, kann sich beraten lassen:

  • Pflegestützpunkte informieren über Hilfsangebote und Antragstellung.
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet kostenlose Beratung zu medizinischen Leistungen.
  • Krankenkassen-Portale ermöglichen digitale Antragsstellung und zeigen individuelle Leistungsansprüche.