Jahrgang 1960 – Das ist der beste Zeitpunkt für die Rente

Lesedauer 2 Minuten

Wann beginnt die Altersrente für den Jahrgang 1960? Was muss man beachten, wenn man 1960 zur Welt gekommen ist? Wann beginnt eine vorzeitige Rente? Welche Möglichkeiten gibt es?

Wann beginnt die reguläre Rente für Jahrgang 1960?

Die reguläre Altersgrenze für den Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand beginnt für den Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und vier Monaten. Damit beginnt die “normale Rente” mit den vollen Rentenbezügen.

Die vorzeitige Rente für besonders langjährig Versicherte

Anders sieht es aus, wenn man 45 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung nachweisen kann. Dann gilt man als besonders langjährig Versicherter. Damit hat man das Recht, ohne Abschläge zwei Jahre vorher in den Ruhestand zu gehen. Man könnte also bereits mit 64 Jahren und vier Monaten das Erwerbsleben beenden, und würde trotzdem die volle Rente bekommen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn man als Arbeitnehmer mit einer Schwerbehinderung in den Ruhestand geht, dann gelten die gleichen Konditionen. Man kann ebenfalls zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze ohne Abzüge in den Ruhestand gehen – also mit 64 Jahren und vier Monaten. Voraussetzung sind hier keine 45 Jahre Anrechnungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung, sondern lediglich 35 Jahre.

Wichtig: Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu bekommen, muss beim Starttermin dieser Rente ein Grad der Behinderung von mindestens 50 anerkannt sein. Wenn der Grad der Behinderung unter 50 sinkt, verliert man den Rentenanspruch – auch wenn dies erst kurz vor Renteneintritt der Fall sein sollte.

Sinkt der Grad der Behinderung indessen nach dem Renteneintritt unter 50, dann bekommt man weiterhin die Rente für schwerbehinderte Menschen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Versicherte, die mindestens 35 Jahre Beiträge leisteten und / oder Zeiten angerechnet bekommen haben, können ebenfalls vorzeitig in Ruhestand gehen, zahlen dafür aber Abschläge. Pro Monat, den die Betroffenen früher in Rente gehen, müssen sie ein Minus von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.

Mit 63 und weniger Geld in Rente

Man kann dann sogar mit 63 Jahren in Rente gehen, das würde dann jedoch 14,4 Prozent der Bezüge kosten – und zwar für das restliche Leben. Je älter man wird, umso mehr verliert man letztlich von seiner Gesamtrente.

Musst man aufhören zu arbeiten?

Die Regelalterszeit bedeutet nicht, dass man nicht mehr arbeiten darf. Man kann inzwischen zur Rente unbegrenzt hinzuverdienen. Aufgrund des Lohneinkommens und der Rente wird eine Steuerzahlung wahrscheinlich werden, da die steuerfreie Grenze überschritten wird.

Steuererklärung nicht vergessen

Als Rentner muss man unter anderem aus diesem Grund eine Steuererklärung abgeben. Hat man ein Leben lang immer angestellt gearbeitet, dann muss man aufpassen. Denn die Lohnsteuer wurde automatisch vom Gehalt abgezogen.

Bei der Steuererklärung erfährt man erst im Nachhinein, wie viel Steuern man zahlen muss. Deshalb sollte man sich vorher informieren, was alles von der Steuer abgesetzt werden kann. In jedem Fall sollte man mindestens 20 % des Einkommens in Reserve behalten, um eine Steuernachzahlung zahlen zu können.