Ein Umzug in ein Pflegeheim verursacht Kosten von mehreren tausend Euro pro Monat, und wenn Sie es können, dann müssen Sie einen Eigenanteil tragen und dafür auch auf vorhandenes Vermögen zurückgreifen.
Viele Menschen haben diese Finanzen nicht. Sie können dann Hilfe zur Pflege als Leistung der Sozialhilfe beantragen, um die Heimkosten zu decken. Ein Schonvermögen dürfen Sie behalten, wenn Sie diese staatliche Unterstützung bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Wann sollten Sie Hilfe zur Pflege beantragen?
Betroffene sind oft unsicher, wann Sie die Hilfe zur Pflege beantragen können. Denn wenn Sie bereits an der Grenze angekommen sind, in der Sie nur noch das Schonvermögen besitzen, dann müssen Sie dieses anzapfen, während Ihr Antrag auf Sozialhilfe bearbeitet wird.
Beantragen Sie jedoch die Leistung, bevor das Schonvermögen erreicht ist, fürchten viele, dass Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil Ihnen noch Mittel zur Verfügung stehen.
Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur Pflege zu erhalten?
Erst einmal klären wir die Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege zu bekommen.
Es handelt sich um eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Wie alle Leistungen der Sozialhilfe wird diese nachrangig ausgezahlt, das heißt erst dann, wenn andere Leistungen mehr infrage kommen oder nicht ausreichen (in diesem Fall die Pflegeversicherung).
Sie müssen erstens mindestens einen Pflegegrad 2 vorweisen und die Unterbringung in einem Heim muss zweitens notwendig sein. Drittens dürfen Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken.
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Wie hoch ist das Schonvermögen?
Bei der Berechnung Ihrer Ansprüche wird Ihnen ein Schonvermögen gewährt. Dieses beträgt 10.000 Euro für eine Einzelperson oder 20.000 Euro für Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften.
An wen stellen Sie den Antrag?
Wenn Sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragen. Dort können Sie sich auch beraten lassen, ob in Ihrem Fall die Bedingungen erfüllt sind, wie das Verfahren läuft und worauf Sie achten müssen.
Diese Beratung ist für die Sozialbehörden verpflichtend, Sie müssen umfänglich über Ihre Rechte, Möglichkeiten und Leistungen informiert werden. Im Sozialamt bekommen Sie auch das Formular für den Antrag.
Welche Informationen gehören in den Antrag?
Sie müssen den Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Sie geben Auskunft über Ihre gegenwärtigen Lebensverhältnisse, über Einkommen und Vermögen. Der Antrag muss Kopien der Nachweise erhalten, die Ihren Anspruch aufzeigen.
Dazu gehören Kontoauszüge, beim Pflegegrad 2 und 3 die Bescheinigung des medizinischen Dienstes, dass eine Heimunterbringung notwendig ist, etwa ein gültiger Mietvertrag, Bescheide über Wohngeld und andere Leistungen.
Die entsprechenden Nachweise müssen Sie oft erst anfordern, bei Ärzten oder bei Behörden. Sie sollten unbedingt rund zwei Monate einplanen, um alle Unterlagen zusammenzubekommen, bevor Sie den Antrag stellen.
Hilfe zur Pflege gilt nicht rückwirkend
Sozialhilfe und damit auch die Hilfe zur Pflege wird immer erst nach dem Antrag bezahlt, also nicht rückwirkend. Wenn Sie also vor dem Antrag oder während das Sozialamt den Antrag bearbeitet, das Schonvermögen aufbrauchen, dann ist das entsprechende Geld verloren.
Es werden nur offene Rechnungen vom Sozialamt übernommen, keine vorher vom Schonvermögen gezahlten Kosten. Schulden übernimmt das Sozialamt generell nicht.
Wann sollten Sie den Antrag stellen?
Sie sollten den Antrag stellen, wenn es absehbar ist, dass ein Umzug ansteht und Sie die offenen Kosten mit Einkommen und Vermögen nicht tragen können. Das Sozialamt kann den Antrag erst bearbeiten, wenn Sie im Heim eingezogen sind und der Behörde die zugehörigen Unterlagen vorliegen.
Wichtig ist Folgendes: Stellen Sie den Antrag weder zu früh noch zu spät. Wenn Sie noch über ein Vermögen von rund 20.000-30.000 Euro verfügen, dann wird das Sozialamt Ihren Anspruch ablehnen, da diese Mittel (erst einmal) ausreichen, um die Heimkosten zu decken.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Vermögen nur gering über dem Schonbetrag von 10.000 Euro liegt, also zum Beispiel bei 12.000 oder bei 15.000 Euro. Hier können Sie den Antrag stellen mit der Begründung, dass Sie in kurzer Zeit die Heimkosten nicht mehr selbst decken können und dies der Fall sein wird, wenn über Ihren Antrag entschieden ist.
Den Antrag können Sie immer dann stellen, wenn der Schonbetrag erreicht ist oder das Schonvermögen genutzt werden muss.