Hartz IV: Viele Kinder benötigen staatliche Hilfe für den Schuldbedarf

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Bei einem neuen Schuljahr kommen viele Kinder erstmal mit einer langen Einkaufsliste nach Hause. Es werden Hefte, Stifte, Bücher und vieles mehr benötigt. Hier kommt auf viele Eltern eine finanzielle Herausforderung zu. Hartz IV-Familien erhalten hier Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Zahl der Kinder, die diese Unterstützung in Anspruch nehmen muss, ist in diesem Jahr wieder deutlich gestiegen. Doch reicht die finanzielle Unterstützung wirklich aus?

Schulstart: 1 Millionen Kinder benötigen finanzielle Unterstützung

Die Zahl der Kinder, die finanzielle Unterstützung für den Schulstart benötigen ist gestiegen. In diesem Jahr haben knapp eine Millionen Kinder einen Antrag auf staatliche Unterstützung gestellt. Kinder erhalten nämlich gem. § 28 Abs. 2 SGB II für die Ausstattung mit persönlichen Schuldbedarf einen Betrag von insgesamt 100 EUR jährlich. 70 EUR werden jeweils zum 1. August gezahlt und 30 EUR zum 1. Februar.

5.000 Kinder mehr als im letzten Jahr

Die Zahl der Kinder, die finanzielle Unterstützung für den Schulstart benötigen, ist gestiegen. In diesem Jahr sind es 1.006.163 Schüler, dass sind knapp 5.000 Kinder mehr als im Jahr 2017. Im Vergleich zum Jahr 2016 wirkt der Anstieg der Kinder, welche auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, noch erschreckender. In diesem Jahr sind es 46.000 mehr als im Jahr 2016.

Die meisten Kinder leben in Nordrhein-Westfalen

Die höchste Zahl der Familien die auf finanzielle Hilfe beim Schulstart angewiesen sind kamen aus Nordrhein-Westfalen. Hier mussten 300.000 Kinder einen Antrag zur Übernahme des Schuldbedarfes stellen. In Niedersachsen waren es 117.000, in Berlin 98.000, in Baden-Württemberg 89.000 und in Bayern 80.000 Kinder.

100 EUR reichen nicht aus

Die Linke Politikerin Sabine Zimmermann fordert eine Erhöhung dieses Betrages. Zu Recht, denn dieser Betrag wurde vor 10 Jahren festgelegt und entspricht wohl nicht mehr ansatzweise den tatsächlichen Kosten für Schuldbedarf. Hartz IV-Familien müssen die zusätzlichen Kosten aus ihrer Regelleistung zahlen. Von Chancengleichheit kann hier keine Rede mehr sein.

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