Hunderttausende haben weniger Bürgergeld-Regelleistungen

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Hunderttausende Haushalte, die auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen sind, erhalten nicht einmal den vollen Regelsatz.

Vielfach müssen die Betroffenen aus den Regelleistungen die Kosten der Unterkunft bezahlen, Kürzungen durch Ersatz- und Erstattungsansprüche hinnehmen und steigende Stromkosten ausgleichen.

Ausgangslage: Zu geringe Regelleistungen

Wie die Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes im Rahmen einer Studie feststellte, sind die derzeitigen Regelleistungen nicht ausreichend, um Armutsfest leben zu können.

Zusätzlich steigen die Kosten für Grundnahrungsmittel und Energie. Im kommenden Jahr sollen die Regelleistungen allerdings nicht angepasst werden. Hubertus Heil hat bereits eine Nullrunde angekündigt.

Zusätzliche Probleme durch Regelsatzkürzungen

Das bedeutet, dass die Regelleistungen im Hinblick auf die derzeitige Inflation sowieso nicht ausreichend sind. Hunderttausende Haushalte haben allerdings zusätzliche Probleme, weil noch nicht einmal der volle Regelbedarf ausgezahlt wird.

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Es werden nicht die tatsächlichen Wohnkosten gezahlt

Bei bundesweit rund 400.000 Haushalten, die im Leistungsbezug sind, werden die tatsächlichen Wohnkosten nicht gezahlt.

Somit müssen die Betroffenen im Schnitt 91 Euro pro Haushalt für die Wohnkosten zusätzlich aufkommen. Allein in Berlin beträgt die durchschnittliche Nichtübernahme der Wohnkosten 144,31 Euro, in Bayern sind es 113,10 EUR pro gekürzten Haushalt je Monat.

Grundlage für die Kürzungen bei den Unterkunfts- und Heizkosten lassen sich in in § 22 Abs. 1 S. 2 + 3 SGB II sowie im § 35 Abs. 2 SGB XII finden.

Kürzungen durch Darlehen und Erstattungs- bzw. Ersatzansprüche

Die betroffenen Haushalte sind dann gezwungen, z.B. bei Nebenkostennachforderungen Darlehen beim Jobcenter zu beantragen oder müssen Erstattungs- und Ersatzansprüche erdulden.

Hierfür werden die laufenden Regelleistungen nach § 42a Abs. 2 SGB II/§ 43 Abs. 2 SGB II monatlich um 10 bzw. 30 Prozent gekürzt. Das bedeutet dann monatlich zwischen 44,90 Euro und 134,70 Euro weniger.

Können die Beträge von den Betroffenen aus unterschiedlichen Gründen nicht gezahlt werden, werden die “Schulden” an die jeweiligen Inkassobüros weitergegeben. Dadurch entstehen den Schuldnern weitere Kosten in Form von Mahn- und Vollstreckungskosten.