Hoher Grad der Schwerbehinderung? Viel früher in Rente als mit GdB 50?

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Viele Menschen glauben, dass ein höherer Grad der Behinderung (GdB) automatisch zu einer früheren Altersrente führt. Doch wie viel Wahrheit steckt in dieser Annahme? In diesem Beitrag klären wir die Zusammenhänge und informieren ausführlich über die Regelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung, kurz GdB, misst die Schwere der Einschränkungen, die ein Betroffener durch seine Behinderung oder chronische Krankheit im Alltag erfährt.

Die Skala reicht von 0 bis 100, wobei ab einem GdB von 50 eine Mensch als schwerbehindert gilt. Doch wie beeinflusst der GdB die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen?

Ist ein höherer GdB gleichbedeutend mit einer früheren Rente?

Die Annahme, dass ein höherer GdB zu einer früheren Altersrente führt, ist weit verbreitet, jedoch irreführend. Tatsächlich ist der Zusammenhang zwischen dem GdB und einer vorgezogenen Altersrente nicht so direkt, wie man vielleicht vermuten könnte.

Die Vorstellung, dass eine schwerere Behinderung automatisch eine frühere Rente rechtfertigt, scheint auf den ersten Blick logisch. Im realen Leben gibt es jedoch keine lineare Beziehung zwischen der Schwere der Behinderung und dem Zeitpunkt des Renteneintritts.

Ab einem GdB von 50 können Betroffene die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob der GdB 50, 80 oder 100 beträgt.

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Wie funktioniert die Altersrente für schwerbehinderte Menschen?

Sobald eine Person einen GdB von mindestens 50 anerkannt bekommen hat, erfüllt sie die wichtigste Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ab diesem Punkt können Betroffene zwei Jahre früher als regulär in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, noch früher in Rente zu gehen – bis zu maximal drei Jahre zusätzlich. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, muss jedoch ein Abschlag von 0,3 Prozent auf die Rente hingenommen werden. Das bedeutet, dass bei einer Rente, die drei Jahre früher angetreten wird, ein Abschlag von insgesamt 10,8 Prozent anfällt.

Was sind die weiteren Voraussetzungen und Möglichkeiten?

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können, müssen Betroffene neben dem GdB von mindestens 50 auch die allgemeinen Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen.

Dies umfasst beispielsweise die Wartezeit, also die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darüber hinaus gibt es individuelle Faktoren, die den Renteneintritt beeinflussen können, wie etwa persönliche finanzielle Möglichkeiten und gesundheitliche Überlegungen. Daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Entscheidung für den eigenen Ruhestand zu treffen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau Müller, geboren am 15. März 1960, hat einen GdB von 80 und erfüllt die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren. Laut den gesetzlichen Bestimmungen kann sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 61 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen, also ab dem 15. Juli 2021. Entscheidend ist hierbei nicht die Höhe des GdB über 50 hinaus, sondern das Geburtsjahr und die erfüllte Wartezeit.

Würde Frau Müller die Rente bereits mit 61 Jahren und 4 Monaten beantragen, müsste sie einen Rentenabschlag von 10,8 % in Kauf nehmen, da sie die Rente vorzeitig in Anspruch nimmt. Wartet sie hingegen bis zum Erreichen der für ihren Jahrgang geltenden regulären Altersgrenze von 64 Jahren und 4 Monaten, kann sie die Rente ohne Abschläge beziehen.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass ein höherer GdB keinen Einfluss auf einen früheren Renteneintritt hat. Die maßgeblichen Faktoren sind das Geburtsjahr, der GdB von mindestens 50 und die erfüllte Wartezeit von 35 Jahren. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung.

Der GdB ist wichtig für eine vorzeitige Altersrente

Der Grad der Behinderung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um den vorzeitigen Renteneintritt für schwerbehinderte Menschen geht. Ab einem GdB von 50 ist der Weg zu einer vorgezogenen Altersrente grundsätzlich offen, jedoch nicht automatisch früher, je höher der GdB ist. Vielmehr gelten ab diesem Schwellenwert die gleichen Regelungen für alle Betroffenen.