Hartz IV-Versprechen: Wann kommt die Aussetzung der Sanktionen?

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Zum Ende des vergangenen Jahres hatte die Koalition aus SPD, Grüne und FDP vollmundig angekündigt, die Sanktionen bis zu den gesetzlichen Neuregelungen auszusetzen. Davon ist bis heute nicht viel übrig geblieben. Stattdessen kündigt Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele an, einen neuen Sanktionspfad zu eröffnen.

Kein wirklicher Abschied von Hartz IV

Im letzten Jahr hieß es, die Ampel-Koalition wolle sich von Hartz IV verabschieden. Bis zu den Neuregelungen wolle man ein einjähriges Sanktionsmoratorium umsetzen.

So sagte Sven Lehmann (Grüne): „Bis zur gesetzlichen Neuregelung keine Sanktionen. Bis Ende 2022 wollen wir die Mitwirkungspflichten der Bürgergeldbeziehenden neu regeln. Bis dahin gilt ein Sanktionsmoratorium: Es werden keine Sanktionen unter das Existenzminimum mehr verhängt“.

Und: „Kosten der Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen und Unter-25-Jährige nicht mehr verschärft sanktioniert“

Das was allerdings jetzt als Sanktionsmoratorium verkauft wurde, hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil von 2019 festgelegt. Die obersten Verfassungshüter hatten geurteilt, dass Sanktionen über 30 Prozent gegen die Verfassung verstoßen.

Impfpflicht führt zu weiteren Sanktionen

Wie der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, machte hingegen einen neuen Weg zu Sanktionen bei Hartz IV und Arbeitslosengeld auf. Bei der Einführung einer allgemneinen Corona-Impfpflicht könnten Sanktionen auch ungeimpfte Hartz IV und Arbeitslosegeld 1 Bezieher treffen. Zudem könnte ungeimpften Arbeitssuchenden Sperrzeiten drohen.

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„Erst wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Eine gesetzliche Impfpflicht könne indes dazu führen, dass die Arbeitsagenturen überprüfen werden, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder Hartz IV führen könne, wenn das Jobangebot durch eine fehlende Impfung nicht angenommen werden konnte.