Hartz IV: Unterstützung bei Selbstständigkeit

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Jobcenter unterstützt Hartz 4-Berechtigte beim Weg in die Selbstständigkeit

25.09.2017

Wenn man sich als Hartz 4-Bezieher selbstständig machen möchte, kann um die Hilfe des Jobcenters gebeten werden. Diese muss aber nicht gewährt werden. Daher sollte einiges beachtet werden.

Als Bezieher von Hartz 4-Leistungen ist es möglich sich Selbstständig zu machen. Die Selbstständigkeit kann entweder dazu dienen sich neben den Leistungen vom Jobcenter noch etwas dazuzuverdienen oder ganz auf Arbeitslosengeld verzichten zu können. Zum Start der Selbstständigkeit kann man sich mit Einstiegsgeld von seinem Jobcenter unterstützen lassen. Dieses kann bis zu 50 % des erhaltenen Regelsatzes betragen.

Um Einstiegsgeld zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet Einstiegsgeld zu gewähren. Deswegen muss ein Antrag gestellt werden, der sorgfältig ausgefüllt wird und alle relevanten Inhalte enthält. In diesem Antrag muss beispielsweise detailliert beschrieben werden, welche Geschäftsidee mit der Selbstständigkeit verwirklicht werden soll. Außerdem wird eine genaue Kostenkalkulation benötigt. Diese beschreibt, wie viel Kapital benötigt wird und inwiefern sich das Geschäft in Zukunft rentieren wird.

Es ist von Vorteil, wenn bereits in der Branche gearbeitet wurde, in der man sich selbstständig machen möchte. Denn damit kann bewiesen werden, dass bereits Kenntnisse auf dem angestrebten Gebiet vorhanden sind. Dies wirkt sich positiv darauf aus, ob der Antrag auf Einstiegsgeld genehmigt wird.

Einkünfte werden wie „normales“ Einkommen behandelt
Wenn man neben seiner Selbstständigkeit weiterhin Hartz 4-Leistungen erhalten möchte, benötigt das Jobcenter einen genauen Überblick über Ausgaben und Einkommen. Daher muss das EKS-Formular („Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit“) ausgefüllt werden. Das Einkommen, das selbstständig verdient wurde, wird ebenso in die Berechnungen des Regelsatzes eingebracht wie Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis. Daher ist es wichtig, dem Jobcenter immer alle notwendigen Belege zu liefern, um seine vollen Leistungen zu erhalten.

Wenn du dir unsicher bist, ob dein Jobcenter deine Leistungen richtig berechnet hat, dann kannst du deinen Bescheid hier prüfen lassen.

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