Hartz IV: Trotz Corona-Krise 42.000 Sanktionen gegen Familien

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Sogar 850 Vollsanktionen

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Faktion Bรผndnis 90/ Die Grรผnen hervor geht, wurden trotz Corona-Krise noch im Mรคrz diesen Jahres 42.000 Sanktionen gegen tausende Familien im Hartz IV-Bezug ausgesprochen. In rund 850 Fรคllen wurden sogar “Vollsanktionen” ausgesprochen, obwohl ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Totalsanktionen untersagt.

Hartz IV Schild

Sanktionen indirekt auch gegen Kinder

Die “Sanktionsfreude” bei den Jobcentern hรคlt nach wie vor an. Zwar wurden die Sanktionen seit Beginn der Corona-Auflagen gestoppt, allerdings wurden allein im Mรคrz 2020 42.000 Sanktionen gegen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ausgesprochen.

In rund 850 Fรคllen haben die Jobcenter sogar die Leistungen mindestens von einem Elternteil komplett eingestellt. Solche “Vollsanktionen” sind eigentlich laut dem Bundesverfassungsgericht untersagt. Dennoch kรถnnen die Leistungen komplett eingestellt werden, wenn die Behรถrden meinen, dass der Leistungsberechtigte keinen Anspruch, weil dieser nicht ausreichend “mitarbeitet”.

Leistungseinstellungen trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Hartz-IV-Bezieher dรผrfen auch bei einem wiederholten Fehlverhalten bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mehr vom Jobcenter mit einer Arbeitslosengeld-II-Kรผrzung von mehr als 30 Prozent bestraft werden. Die bisherigen starren Vorschriften, welche zwingend fรผr drei Monate stufenweise Sanktionen von bis zu 100 Prozent vorsahen, sind unverhรคltnismรครŸig und verletzen das vom Staat zu gewรคhrende menschenwรผrdige Existenzminimum, urteilte eigentlich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvL 7/16).

Bundesarbeitsministerium widerspricht Vollsanktionen

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wรผrde es sich bei den “Vollsanktionierten” allerdings nicht im eigentlichen Sinne um Sanktionierte handeln. Es wรผrde sich um sog. Aufstocker handeln, die ergรคnzend Arbeitslosengeld II Leistungen beziehen, so eine Sprecherin.

โ€œSo fรผhrt beispielsweise bei Leistungsberechtigten der Regelbedarfsstufe 1, deren Leistungsanspruch im SGB II aufgrund von Einkommen bei 100 Euro liegt, eine Minderung in Hรถhe von 30 Prozent des Regelbedarfs dazu, dass kein Zahlungsanspruch mehr bestehtโ€, erlรคuterte sie.

Im Jahre 2019 wurden rund 2,9 Millionen Bedarfsgemeinschaften in Deutschland gezรคhlt. In jeder 3. Bedarfsgemeinschaft leben Kinder unter 18 Jahren.