Billige Waschmaschinen gehen schneller defekt, verbrauchen mehr Strom und sind damit weniger effizient. Und auf Effizienz mĂŒssen vor allem Hartz IV Beziehende achten, damit sie am Ende nicht mehr Geld ausgeben, als nötig.
Auf Antrag nur einen Gutschein
FĂŒr die Erstausstattung können Hartz IV Beziehende AntrĂ€ge stellen. Das Jobcenter prĂŒft den Antrag und billigt dann dem Kauf von HaushaltsgerĂ€ten oder Möbeln zu. Statt Geld gibt es aber meistens nur Gutscheine, die dann in bestimmten GeschĂ€ften eingelöst werden können. Denn die Behörde will vorschreiben, was gekauft wird und was nicht.
Jobcenter schreibt Modell und Marke fĂŒr Waschmaschine vor
Wie der “WestfĂ€lische Anzeiger (WA)” berichtet, wollte Britta S. eine Waschmaschine fĂŒr sich, ihren Mann und ihre Tochter bei Saturn kaufen. Der Mann bezieht Hartz IV und hat nach einem Antrag einen Gutschein vom Jobcenter erhalten. Die Behörde schreibt allerdings mit diesem Gutschein vor, welches Modell von welcher Marke gekauft werden soll. In diesem Fall wurden 200 Euro der Familie zugebilligt.
Beisteuern ist nicht erlaubt
Allerdings sei die vorgeschriebene Maschine “ein Witz”, wie Britta S. betont. Die Waschleistung sei schlecht, sie habe zu wenig Umdrehungen und zudem verbraucht die Waschmaschine wesentlich mehr Strom und Wasser als andere Maschinen. Daher fragte die Betroffene im Laden, ob sie nicht 100 Euro zusĂ€tzlich beisteuern könne, damit ein effizienteres Modell gekauft werden könne.
Das wĂŒrde nicht gehen, sagte der VerkĂ€ufer. Zwar sei das vorgeschriebene Modell tatsĂ€chlich schlecht, aber das Jobcenter erlaube es nicht, dass eine bessere Waschmaschine gekauft werden könne. Es habe in der Vergangenheit “MissbrauchsfĂ€lle” gegeben, so der VerkĂ€ufer. Daher habe das Jobcenter dies untersagt.
Auf Nachfrage bei der Stadt wurde betont, dass frĂŒher in der Tat das Geld fĂŒr Anschaffungen ĂŒberwiesen wurde. Einige Leistungsbezieher hĂ€tten allerdings das Geld dann zweckentfremdet und anderes dafĂŒr gekauft oder hĂ€tten sich gebrauchte GerĂ€te zugelegt, um dann das restliche Geld zu sparen. Daher habe man sich auf die Gutscheinregelung geeinigt.
Nur auf Antrag möglich
Allerdings betont das Jobcenter, dass in begrĂŒndeten FĂ€llen Leistungsbezieher auch bessere GerĂ€te kaufen könnten, wenn sie selbst Geld dazusteuern wĂŒrden. DafĂŒr mĂŒssten aber die Antragsteller beim Jobcenter vorstellig werden. Das bedeutet wieder einen höheren BĂŒrokratieaufwand.
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