Hartz IV Bezieher soll billige Waschmaschine kaufen – obwohl er selbst zahlen will

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Billige Waschmaschinen gehen schneller defekt, verbrauchen mehr Strom und sind damit weniger effizient. Und auf Effizienz müssen vor allem Hartz IV Beziehende achten, damit sie am Ende nicht mehr Geld ausgeben, als nötig.

Auf Antrag nur einen Gutschein

Für die Erstausstattung können Hartz IV Beziehende Anträge stellen. Das Jobcenter prüft den Antrag und billigt dann dem Kauf von Haushaltsgeräten oder Möbeln zu. Statt Geld gibt es aber meistens nur Gutscheine, die dann in bestimmten Geschäften eingelöst werden können. Denn die Behörde will vorschreiben, was gekauft wird und was nicht.

Jobcenter schreibt Modell und Marke für Waschmaschine vor

Wie der “Westfälische Anzeiger (WA)” berichtet, wollte Britta S. eine Waschmaschine für sich, ihren Mann und ihre Tochter bei Saturn kaufen. Der Mann bezieht Hartz IV und hat nach einem Antrag einen Gutschein vom Jobcenter erhalten. Die Behörde schreibt allerdings mit diesem Gutschein vor, welches Modell von welcher Marke gekauft werden soll. In diesem Fall wurden 200 Euro der Familie zugebilligt.

Beisteuern ist nicht erlaubt

Allerdings sei die vorgeschriebene Maschine “ein Witz”, wie Britta S. betont. Die Waschleistung sei schlecht, sie habe zu wenig Umdrehungen und zudem verbraucht die Waschmaschine wesentlich mehr Strom und Wasser als andere Maschinen. Daher fragte die Betroffene im Laden, ob sie nicht 100 Euro zusätzlich beisteuern könne, damit ein effizienteres Modell gekauft werden könne.

Das würde nicht gehen, sagte der Verkäufer. Zwar sei das vorgeschriebene Modell tatsächlich schlecht, aber das Jobcenter erlaube es nicht, dass eine bessere Waschmaschine gekauft werden könne. Es habe in der Vergangenheit “Missbrauchsfälle” gegeben, so der Verkäufer. Daher habe das Jobcenter dies untersagt.

Auf Nachfrage bei der Stadt wurde betont, dass früher in der Tat das Geld für Anschaffungen überwiesen wurde. Einige Leistungsbezieher hätten allerdings das Geld dann zweckentfremdet und anderes dafür gekauft oder hätten sich gebrauchte Geräte zugelegt, um dann das restliche Geld zu sparen. Daher habe man sich auf die Gutscheinregelung geeinigt.

Nur auf Antrag möglich

Allerdings betont das Jobcenter, dass in begründeten Fällen Leistungsbezieher auch bessere Geräte kaufen könnten, wenn sie selbst Geld dazusteuern würden. Dafür müssten aber die Antragsteller beim Jobcenter vorstellig werden. Das bedeutet wieder einen höheren Bürokratieaufwand.

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