Hartz IV-Diskriminierung – Barcodes statt echtes Bargeld

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Seit Beginn des Jahres 2020 zahlen Jobcenter in ganz Deutschland für Menschen in Notlagen, die einen Hartz IV-Anspruch haben, kein Bargeld mehr aus. Stattdessen werden sogenannte Barcodes ausgegeben Diese Codes verraten in Supermärkten die Bedürftigkeit des Kunden. Erst vor einer Woche wurde eine Kunde aus dem Poco-Markt geworfen, nur weil dieser Hartz IV Bezieher ist.

Auch Überweisungen für Nachzahlungen mittels Barcodes

Hinzukommend werden sogar Überweisungen, beispielsweise aufgrund höherer Nachzahlungssummen an Energieversorger, per Barcodes an den Supermarktkassen eingelöst. Die Jobcenter haben die Auszahlungen in den Behörden Ende 2019 flächendeckend abgeschafft. Die Diakonie Württemberg kritisiert diese Entwicklung. Die Menschen werden hierdurch bloßgestellt und stigmatisiert.

Vorschüsse und vorläufiger Leistungsgewährung

Betroffen hiervon sind alle Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV (ALG II) Leistungen haben. In Notlagen kann es vorkommen, dass eine sofortige Auszahlung benötigt wird. Vorschüsse nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I und bei vorläufiger Leistungsgewährung nach § 41a Abs. 1 SGB II werden per Barcodes gezahlt. Allerdings handelt es sich hierbei nicht mehr um Lebensmittelgutscheine, sondern um Codes zur Auszahlung von Geld.

Besonders betroffen: Wohnungslose

Im Besonderen wohnungslose Menschen sind auf Bargeldauszahlungen angewiesen. Die betroffenen Obdachlosen bekommen täglich 14,13 Euro (424 Euro/30 Tage). Dieses Geld haben sie sich bislang an der Kasse abholen können. Nun müssen sie mit den Codes in den Supermarkt gehen. Hierdurch sind die Menschen offen identifizierbar und haben keinerlei Schutz vor Stigmatisierung.

Diakonie fordert Abschffung der Barcodes

„Das Leben mit dem Existenzminimum ist für niemanden leicht, besonders Menschen ohne Wohnung müssen vielfältige Einschränkungen hinnehmen. Alltägliche Besuche im Supermarkt müssen ohne Scham möglich sein. Wir fordern die Jobcenter auf, Barauszahlungen stigmatisierungsfrei zu gestalten“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Man dürfe die Menschen nicht bloßstellen, so Kaufmann weiter.

Im Besonderen sind Menschen ohne eine eigene Wohnung von dieser Neuregelung betroffen. Wenn die Tagessätze ausgezahlt werden, kann das Geld nicht aufs Konto überwiesen werden, die Überweisungszeiten zu lange dauern würden und oftmals kein eigenes Konto vorhanden ist. Die Diakonie Württemberg fordert eine schnelle Rückkehr zu den Bargeldauszahlungen. Die Würde der Betroffenen müsse geschützt bleiben!

Hinweis: Mit den Barcodes ist man nicht gleichzeitig zum Erwerb von Waren in dem Supermarkt verpflichtet. An der Kasse muss das Geld ausgezahlt werden. Auch wenn die Märkte darauf spekulieren, dass der Wert der Codes sofort in einen Warenerwerb umgesetzt wird. Viele wissen nämlich das nicht und kaufen daher in den Märkten ein.

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