Seit Beginn des Jahres 2020 zahlen Jobcenter in ganz Deutschland fรผr Menschen in Notlagen, die einen Hartz IV-Anspruch haben, kein Bargeld mehr aus. Stattdessen werden sogenannte Barcodes ausgegeben Diese Codes verraten in Supermรคrkten die Bedรผrftigkeit des Kunden. Erst vor einer Woche wurde eine Kunde aus dem Poco-Markt geworfen, nur weil dieser Hartz IV Bezieher ist.
Auch รberweisungen fรผr Nachzahlungen mittels Barcodes
Hinzukommend werden sogar รberweisungen, beispielsweise aufgrund hรถherer Nachzahlungssummen an Energieversorger, per Barcodes an den Supermarktkassen eingelรถst. Die Jobcenter haben die Auszahlungen in den Behรถrden Ende 2019 flรคchendeckend abgeschafft. Die Diakonie Wรผrttemberg kritisiert diese Entwicklung. Die Menschen werden hierdurch bloรgestellt und stigmatisiert.
Vorschรผsse und vorlรคufiger Leistungsgewรคhrung
Betroffen hiervon sind alle Menschen, die einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Hartz IV (ALG II) Leistungen haben. In Notlagen kann es vorkommen, dass eine sofortige Auszahlung benรถtigt wird. Vorschรผsse nach ยง 42 Abs. 1 S. 2 SGB I und bei vorlรคufiger Leistungsgewรคhrung nach ยง 41a Abs. 1 SGB II werden per Barcodes gezahlt. Allerdings handelt es sich hierbei nicht mehr um Lebensmittelgutscheine, sondern um Codes zur Auszahlung von Geld.
Besonders betroffen: Wohnungslose
Im Besonderen wohnungslose Menschen sind auf Bargeldauszahlungen angewiesen. Die betroffenen Obdachlosen bekommen tรคglich 14,13 Euro (424 Euro/30 Tage). Dieses Geld haben sie sich bislang an der Kasse abholen kรถnnen. Nun mรผssen sie mit den Codes in den Supermarkt gehen. Hierdurch sind die Menschen offen identifizierbar und haben keinerlei Schutz vor Stigmatisierung.
Diakonie fordert Abschffung der Barcodes
โDas Leben mit dem Existenzminimum ist fรผr niemanden leicht, besonders Menschen ohne Wohnung mรผssen vielfรคltige Einschrรคnkungen hinnehmen. Alltรคgliche Besuche im Supermarkt mรผssen ohne Scham mรถglich sein. Wir fordern die Jobcenter auf, Barauszahlungen stigmatisierungsfrei zu gestaltenโ, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Wรผrttemberg. Man dรผrfe die Menschen nicht bloรstellen, so Kaufmann weiter.
Im Besonderen sind Menschen ohne eine eigene Wohnung von dieser Neuregelung betroffen. Wenn die Tagessรคtze ausgezahlt werden, kann das Geld nicht aufs Konto รผberwiesen werden, die รberweisungszeiten zu lange dauern wรผrden und oftmals kein eigenes Konto vorhanden ist. Die Diakonie Wรผrttemberg fordert eine schnelle Rรผckkehr zu den Bargeldauszahlungen. Die Wรผrde der Betroffenen mรผsse geschรผtzt bleiben!
Hinweis: Mit den Barcodes ist man nicht gleichzeitig zum Erwerb von Waren in dem Supermarkt verpflichtet. An der Kasse muss das Geld ausgezahlt werden. Auch wenn die Mรคrkte darauf spekulieren, dass der Wert der Codes sofort in einen Warenerwerb umgesetzt wird. Viele wissen nรคmlich das nicht und kaufen daher in den Mรคrkten ein.