Hartz IV Bezieherin sollte 2.077 EUR zurückzahlen – Widerspruch erfolgreich!

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Insgesamt 2.077 EUR sollte eine Hartz IV Bezieherin zurückzahlen. Der folgende Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich zu wehren. Denn der Fehler liegt wie immer bei Hartz IV im Detail.

Auf und ab in Beziehungen – Kompliziert wird es auch durchs Jobcenter

In Beziehungen zwischen zwei Menschen geht es oft auf und ab. Noch komplizierter wird es, wenn das Jobcenter involviert ist. Das musste auch eine Hartz IV Bezieherin erleben. Erst lebte die Betroffene mit ihrem Partner zusammen. Wegen eines Streits trennte sie sich von ihrem Freund. Als sie sich wieder versöhnte, verlangte das Jobcenter per Bescheid eine hohe Nachzahlung, wie Rechtsanwalt Dr. Phillipp Hammerich berichtet. Die Betroffene ließ ihren Bescheid kostenfrei überprüfen.

Zunächst lebte Inge W.* mit ihrem Partner zusammen. Nach einem Streit trennte sie sich von ihrem Freund und zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Das hatte sie auch dem Jobcenter mitgeteilt. Nach ein paar Tagen flatterte ein Erstattungsbescheid ins Haus. 2077,06 EUR sollte Inge W. der Behörde zurückzahlen. Die Begründung: Sie habe sich doch nicht – wie sie angegeben hatte – von ihrem Lebenspartner getrennt.

Jobcenter beachtete Bedarfsgemeinschaft nicht

Doch wie soll sie eine solche Summe aufbringen? Also wandte sie sich an unsere Partnerkanzlei und ließ den Bescheid von den Sozialrechtsanwälten überprüfen. Dabei stellten die Experten fest, dass der Bescheid keinesfalls korrekt war. Denn einen wichtigen Umstand hatte das Jobcenter bei der Berechnung der Leistungen außer Acht gelassen, so Hammerich. “Die Leistungen mussten neu berechnet werden. Denn in der Tat lebte die Frau nach einigem Hin und Her inzwischen wieder mit ihrem Partner zusammen und hatte das dem Jobcenter noch nicht gemeldet.”

Wer nämlich mit einem Partner zusammenlebt, bildet eine Bedarfsgemeinschaft und bekommt nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet. “Nach dem Kopfteilprinzip zahlt das Jobcenter dann nur noch einen Teil der Wohnkosten.” Jedoch hatte das Jobcenter bei der Neubrechnung nicht beachtet, dass sie wieder mit dem Partner zusammen war und eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dem zuzurechnen ist. So kam nämlich dieser hohe Rückforderungsanspruch zustande. Nach einer Überprüfung des Bescheides wurde ein Widerspruch eingelegt. Der Erstattungsbescheid wurde komplett aufgehoben. Die Betroffene muss nunmehr nichts zurückzahlen.

Immer Bescheide überprüfen

Viele Hartz IV Beziehende scheuen die Auseinandersetzung mit dem Jobcenter oder glauben, dass die Berechnungen der Behörden korrekt seien. Doch gerade Hartz IV ist ein pauschalisiertes Gesetz, dass kaum auf Einzellagen der Leistungsberechtigten eingeht. Deshalb ist es immer wichtig, seinen Hartz IV Bescheid kostenlos überprüfen zu lassen!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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