Hartz IV: Regelung für das ALG I gilt rückwirkend

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Arbeitslosengeld Eins (ALG I) Regelung nun doch verschoben. Die Reform soll jedoch rückwirkend gelten

Die SPD wollte noch in diesem Jahr die Neuregelung der Verlängerung des Arbeitslosengeld Eins für Ältere umsetzen. Doch die Union widersprach diesem Anliegen. Die Union wolle das Gesetz sorgfälltig prüfen, bevor es verabschiedet wird. Die Umsetzung werde also demnach erst am 15. Februar 2008 verabschiedet. Die SPD richtete deutliche Kritik an ihrem Koalitionspartner. So sagte der SPD-Generalsekretär Hubertus Heil: "Es liegt einzig und allein an der CDU/CSU-Fraktion, dass die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I nicht rechtzeitig beschlossen werden kann". Wenn es im Januar zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung kommen sollte, "hat das ausschließlich die Union zu verantworten", so Heil.

Mittlerweile lenkte die Union ein. Die verlängerte Zahlung des ALG I für ältere Erwerbslose soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 gelten. Die Bundesagentur für Arbeit will dafür sorgen, dass die Betroffenen bei einer rückwirkenden Regelung ihr Geld so rasch wie möglich erhalten. Es wird jedoch zu erwarten sein, dass es wie immer bei Umstellungen, zu Schwierigkeiten kommen wird.

Die Reform sieht vor, dass Arbeitslose zwischen 50 und 54 Jahren eine längere Bezugsdauer des ALG I erhalten. Die Bezugsdauer soll auf 15 Monate erweitert werden. Ab 55 Altersjahre soll das ALG I auf 18 Monate erweitert werden, wenn entsprechend 36 Monate ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis vorlag und entsprechend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden ist. Ab dem 58 Lebensjahre soll das ALG I auf 2 Jahre erhöht werden. Hierbei sind jedoch mindestens 48 Monate Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung nötig. Nach dieser Zeit müssen dann ALG II Anträge gestellt werden. (gegen-hartz.de, 13.12.07)

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