Hartz IV Regelsatz 2009 vor dem Verfassungsgericht

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Hartz IV-Regelsatz: Prüfung der Verfassungswidrigkeit noch 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht ?
Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin erwartet Regelsatz-Erhöhung und erinnert an rückwirkende Nachzahlungsaussichten durch Überprüfungsantrag

Die Hartz IV-Plattform kritisiert die neuerlichen Versuche der Landeshauptstadt Wiesbaden als Hartz IV-Behörde, die Musterklage gegen den für ein soziokulturelles Existenzminimum zu geringen Regelsatz auszubremsen. “Es ist beschämend, mit welch untauglichen Mitteln die Behörde als Beklagte in dem Verfahren wie die Katze um den heißen Brei läuft, um mit keiner Silbe den tatsächlichen Antragsgegenstand zu erwähnen – nämlich die Prüfung der Verfassungswidrigkeit von Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht,“ resümiert die Vorsitzende der Hartz4-Plattform und Sprecherin der Wiesbadener Grundeinkommens-Initiative, Brigitte Vallenthin.

In ihrer gestrigen Stellungnahme gegenüber dem Wiesbadener Sozialgericht weist Vallenthin als Musterklägerin darauf hin, “dass sich die Beklagte mit Ihren Berufungen auf Entscheidungen aus den Jahren 2006 und 2007 nicht auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung im Jahre 2009 befindet. Dabei hätte sie der aktuellen Rechtsprechung und Verfahrenslage in der Regelsatz-Frage sowie den Schriftsätzen der Klägerin bereits entnehmen können, dass das Hessische Landessozialgericht (HLSG) im Oktober 2008 die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2007 für nicht verfassungskonform hält und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine daraus resultierende Normenkontroll-Klage zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Höhe und Ermittlung des Regelsatzes am 16. April 2009 angenommen hat.“ Vallenthin bekräftigt in ihrem Schreiben an das Sozialgericht nochmals ihren Antrag, auch Ihre Klage und die darin enthaltenen Beweis-Zahlen von realen Marktpreisen dem Bundessozialgericht kurzfristig vorzulegen. “Hier besteht Eilbedürftigkeit,“ so Vallenthin, “weil die Verfassungsrichter bereits angekündigt haben, die Regelsatz-Frage noch in diesem Jahr zu behandeln. Ich hoffe sehr, dass die Wiesbadener Richter dem offensichtlichen Verzögerungsbemühen der Behörde nicht statt geben und unsere Klagebegründungen noch rechtzeitig nach Karlsruhe bringen werden.“

In diesem Zusammenhang erklärt Brigitte Vallenthin, sie habe wenig Verständnis für das quasi Abraten vom Rechtsmittel des “Überprüfungsantrages“ im Zusammenhang mit einer möglichen Regelsatzerhöhung über den Newsletter einer überregionalen Initiative. Deshalb hat die Hartz4-Plattform den Original-Antrag von Vallenthin auf ihre Internetseite gestellt, um Interessierten dieses vom Gesetz vorgesehene Mittel zu einer mindestens vier Jahre rückwirkenden Rückerstattung im Falle einer Regelsatzerhöhung nicht vorzuenthalten. “Nach unseren Recherchen fällt diese Chance auf Entschädigung für rückwirkende Entbehrungen ohne Überprüfungsantrag weg,“ so Vallenthin. (Hartz4-Plattform Wiesbaden, 18.06.2009)