Jobcenter-Mitarbeiter fertigen bei Terminen immer ein Beratungsprotokoll an – Hartz IV Beziehende haben Anrecht auf Einsicht
Bei Jobcenter-Terminen wird durch den zustรคndigen Sachbearbeiter ein sogenanntes Beratungsprotokoll angefertigt. Nicht immer stimmen diese mit dem gesprochenen Wort รผberein. Das kann spรคter fรผr reichlich รrger sorgen. Darum ist es immer besser einen Antrag auf Einsicht zu stellen. Wird dieser Antrag nicht gewรคhrt, weil es hierfรผr keine gesetzliche Grundlage existiert, gibt es einen Umweg, mit dem dennoch eine Durchsicht gewรคhrt werden muss. Wir zeigen, wieยดs funktioniert.
Zu jeder Beratung wird ein Beratungsprotokoll geschrieben; zumeist direkt in die Software der Jobcenter (“Verbis-Vermerke”). Auch das kann man sich von der Hartz IV-Behรถrde geben lassen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es hierfรผr nicht. Das Protokoll ist wichtig, um zu sehen, was notiert wurde und ob dies auch das ist, was besprochen wurde und damit also auch Grundlage der Entscheidung der Behรถrde sein wird.
Umweg รผber ยง 81 SGB X
Wenn die Behรถrde das Beratungsprotokoll nicht herausgeben mรถchte, kann man รผber einen Umweg dennoch Zugang erlangen. Nach ยง 81 SGB X haben die Betroffenen die Mรถglichkeit, sich gegen einen vermuteten Missbrauch persรถnlicher Daten zu wehren. Ein solcher Missbrauch kann sich auch aus dem Beratungsprotokoll ergeben, da es persรถnliche Daten enthรคlt. Auf diesem Weg kann man also faktisch einen schriftlichen Bericht des aufgezeichneten Beratungsgesprรคchs von der Behรถrde erhalten.
Lesen Sie zum Thema:
– Hartz IV: Anrecht auf eine Akteneinsicht im Jobcenter
– Nur ein Scheindatenschutz fรผr Hartz IV-Bezieher
Auรerdem ist es gut, wenn man bei dem Beratungsgesprรคch selbst das Wichtigste mitschreibt. Um sich eine gute Beweisgrundlage zu schaffen, kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Behรถrde gebeten werden, auch dieses eigene Protokoll gegenzuzeichnen. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht.
Auskunftspflicht
Weiterhin kann jede und jeder einen Antrag auf Auskunft zu seinen bzw. ihren Sozialdaten stellen (ยง 83 SGB X). Nach ยง 67 Abs.1 SGB X sind Sozialdaten alle Angaben รผber die persรถnlichen oder sachlichen Verhรคltnisse des Betroffenen, die von einem Leistungstrรคger, zum Beispiel dem Jobcenter, erhoben werden. Das sind beispielsweise die Adresse, Angaben zu den finanziellen Verhรคltnissen und Angaben zum Gesundheitszustand. Wenn eine Behรถrde zu Unrecht etwas eingetragen hat, kann nach ยง 84 Abs.1 Satz1 SGB X eine Berichtigung verlangt werden.
Informationen รผber Verwaltungsrichtlinien und interne Durchfรผhrungsbestimmungen
Informationen รผber Verwaltungsrichtlinien und interne Durchfรผhrungsbestimmungen sind den Bรผrgerinnen und Bรผrgern durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) prinzipiell zugรคnglich.
Es gibt Informationsfreiheitsgesetze sowohl auf Bundes-, als auch auf Landesebene. Diesbezรผgliche Gesetze existieren bereits in allen Bundeslรคndern, auรer in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Die Gesetze heiรen allerdings unterschiedlich, zum Beispiel in Brandenburg: Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG); in Hamburg: Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
- รber den Autor
- Letzte Beitrรคge des Autors