Hartz IV-Qualifikation: Entspannungsmethoden oder Sanktionen!

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Malbilder ausmalen oder Leistungskürzung

Wenn gestandene Menschen in sogenannten Qualifizierungsmaßnahmen  Bilder ausmalen müssen und das als Entspannungstechnik “verkauft” wird, dann läuft etwas schief. Ein 52-Jähriger, der Hartz IV Leistungen bezieht, hat genau das erlebt und öffentlich gemacht.

Das ist eine Erniedrigung, erzählt der Betroffene gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Der Betroffene aus der Nähe von Hannover wurde vom Jobcenter in eine solche Maßnahme vermittelt. Träger dieser Einrichtung ist eine diakonische Einrichtung in Hannover.

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Blumenmädchen ausschneiden und Papierbrücken bauen

In der Maßnahme wurden dem Mann Bastelvorlagen auf Grundschulniveau vorgelegt. Er sollten diese ausmalen, schneiden und kleben. Darunter befanden sich Ausmalbilder von einem Weihnachtsmann und eine Ausschneidebild eines Blumenmädchen. Aus ganzen 4 Blättern Papier sollte der Betroffene eine Brücke bauen.

Zuvor als Schweißer tätig

Vor der Erwerbslosigkeit war der Hartz IV Bezieher als Geräteführer und Schweißer in regulären Arbeitsverhältnissen tätig. Diese Kinderaufgaben sind erniedrigend, sagt er. “Was soll ein Mensch mit 52 Jahren mit gesundheitlichen Einschränkungen solche Malbilder ausmalen?” Zuletzt habe er solche Aufgaben erledigt, um mit seiner Tochter zu spielen.

In der diakonischen Einrichtung kann man die Aufregung nicht verstehen. Man wolle schließlich herausfinden, man wolle mit diesen Aufgaben herausfinden, was die Teilnehmer beruflich noch bewerkstelligen könnten, sagt ein Sprecher der Diakonie. Mandalas und andere Bildchen würden eine Art Entspannungstechnik sein.

Wer nicht spurt wird sanktioniert

Freiwillig sind solche Qualifizierungsmaßnahmen nicht. Wer sich weigert, muss mit Leistungskürzungen als Sanktion rechnen. Der Hartz IV Regelsatz wird dann um 30 Prozent gekürzt.

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