Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet seit 2011 einen monatlichen Zuschuss von 10 Euro (15 Euro seit 2019) für benachteiligte Kinder, um Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Musikschulen und anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen bezahlen zu können. Im Gegenzug wurden die Regelsätze für alle Kinder und Jugendlichen gekürzt, dabei profitieren 85 Prozent der jungen Menschen unter 15 Jahren gar nicht von den Teilhabeleistungen.
Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt unzureichende Kinderförderung
Der Paritätische Gesamtverband hat heute seine dritte Studie zum Bildungs- und Teilhabepaket veröffentlicht, die auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit und Anfragen bei diversen Jobcentern beruht.
Die Ergebnisse zeigen einerseits, dass noch immer nur knapp 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 und 15 Jahren von den Teilhabeleistungen profitieren. Der Verband hat festgestellt, dass die Einführung des “Starke-Familie-Gesetzes” 2019, das den Zugang erleichtern sollte, sogar noch zu einem Rückgang der Inanspruchnahmen geführt hat.
Neben den genannten Leistungen bietet das Bildungs- und Teilhabepaket 150 Euro jährlich für persönlichen Schulbedarf, kostenlose Mittagessen und ÖPNV-Tickets, sowie Lernförderung.
Der Paritätische hat in seiner Erhebung festgestellt, dass es länderabhängig starke Unterschiede bei den bewilligten Leistungsnasprüchen gibt. Während in den meisten Bundesländern die Quote zwischen 7 und 16,3 Prozent liegen, stechen Mecklenburg-Vorpommern mit 33,4 und Schleswig-Holstein mit 48,6 Prozent im Jahresüberblick mit den meisten Bewilligungen heraus.
Aber auch zwischen den jeweiligen Landkreises gibt es drastische Unterschiede. Diese beruhen einerseits auf einer uneinheitlichen statistischen Erfassung durch die Jobcenter, andererseits auf der Verfügbarkeit von entsprechenden Angeboten, welche die Kinder und Jugendlichen in Anspruch nehmen könnten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist Murks
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Was es jetzt braucht, ist den politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Um Kinder und Jugendliche angemessen zu unterstützen und deren verfassungsrechtlichen Anspruch Genüge zu tun, müsste sich daher grundsätzlich etwas ändern.
„Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“
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