Zum 01.01.2021 wird die Grundrente eingeführt, die anstatt bisheriger Aufstockung der Altersrente mit Hartz IV für Millionen Senioren gezahlt werden soll.
Grundrente soll Aufstockung mit Hartz IV ersetzen
Immer mehr Menschen sind von Altersarmut betroffen. Die Renten reichen oft nicht über das Hartz IV-Niveau und müssen entsprechend aufgestockt werden. Die Grundrente soll als Rentenzuschusszahlung dafür sorgen, dass die Betroffenen auch ohne Hartz IV monatlich über dem Grundsicherungsniveau liegen.
Betroffen sind etwa 1,3 Millionen Rentner. 70 Prozent davon sind Frauen. Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sondern wird durch das jeweilige Finanzamt nach Prüfung der Rentenversicherungsdaten automatisch erteilt.
Von der Grundrente profitieren nicht alle
Die Grundrente wird jedoch nicht bedinungslos gezahlt. Sie setzt vorraus, dass die betroffenen Rentner 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber trotzdem eine geringe monatliche Altersrente beziehen. Dabei sollen auch Kindererziehung und Pflege von Angehörigen berücksichtigt werden.
Wer im Jahresdurchschnitt bei 0,3 bis 0,8 Rentenentgeldpunkten liegt, hat einen Anspruch auf die Grundrente. Diese wird gestaffelt ausgezahlt, sodass Menschen, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt und trotzdem ein maximales Einkommen von 1.250 Euro im Monate haben (bei Paaren 1.950 Euro), den vollen Betrag erhalten. Höhere Einnahmen werden bis zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Entscheidend für die Berechnungen des Finanzamts ist jedoch eine vorliegende Steuererklärung für das Vorjahr. Auch Geringverdiener und Neurentner sollten daher dringend eine Steuererklärung für 2019 einreichen.