Hartz IV Netzwerke zeigen Wirkung

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Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Hartz IV-Netzwerke zeigen Wirkung – Regierung und Arbeitsagentur zeigen Nerven. Weise und von der Leyen „empfehlen“ ihren Verwaltungen Rechte-Verweigerung und provozieren damit erneute Prozessflut in Sachen Hartz IV

Es ist davon auszugehen, dass die von der Hartz4-Plattform in Abstimmung mit dem Regelsatz-Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Thomas Kallay, bereits seit Mai 2009 wiederholt empfohlenen Überprüfungsanträge zur Sicherung rückwirkender Rechte massenhaft bei den Hartz IV-Verwaltungen eingehen. „Die Hartz IV-Netzwerke zeigen Wirkung“, freut sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, „Regierung und Arbeitsagentur zeigen Nerven!“

„Anders ist es nicht zu erklären,“ so Vallenthin, „dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) unmittelbar vor Weihnachten am 20. Dezember 2009 noch rasch eine Sonntagsschicht eingelegt hat, um ihren 796 Verwaltungen mit dem Betreff „SGB II: Empfehlung“ quasi eine Anleitung zur Rechte-Verweigerung auf den Gabentisch zu legen.“

Vorausgegangene PR-Aktivitäten hatten die Flut von Überprüfungsanträgen offenbar nicht in der gewünschten Weise eindämmen können. Ebenso wenig die Handreichungen von Parteien und Wohlfahrtsverbänden, die nicht müde wurden, wider besseres Wissen die Strategie der Regierungs-Öffentlichkeitsarbeiter zu unterstützen, als stünde in Karlsruhe lediglich der Kinderregelsatz auf dem Prüfstand – und nicht der Eckregelsatz insgesamt. Zuletzt war auch noch der DGB in die Bresche gesprungen, dem die Stärkung der Regierungslinie sogar Papier-, Druck- und Verteilkosten wert war.

In der BA-Verwaltungs-“Empfehlung“ heißt es unter anderem: „Es wird empfohlen, Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X, welche die Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II zum Gegenstand haben, abzulehnen.“ Und die Nürnberger Behörde lässt – ganz der politisch gewollten Linie folgend – in Ihrer Anweisung noch nicht einmal den Artikel 3 des Grundgesetzes gelten, in dem es heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Vielmehr schränkt sie ihre Ablehnungsanordnung mal eben auf die Erwachsenen-Regelsätze ein, indem sie diese auf den § 20 SGB II eingrenzt. Es heißt nämlich: „In Folge des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen nach § 20 SGB II werden vermehrt Überprüfungsanträge nach § 44 SGB X gestellt.“ (…) In Abstimmung mit dem BMAS wird den Grundsicherungsstellen empfohlen, die Anträge nach § 44 SGB X abzulehnen und die Widersprüche als unbegründet zurückzuweisen.“ Die Kinderregelsätze, § 28 jedoch werden abgenickt: „Die Zusicherung hinsichtlich der Höhe der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleibt davon unberührt.“ Das vollständige BA-Dokument wird in Kürze auf www.hartz4-plattform.de nachzulesen sein.

„Wir fragen uns, ob Chefarbeits-Dienstleister Hans-Jürgen Weise und Vorzeige-Mutter im Ministersessel von der Leyen meinen, den „Rahmen des für sie geltenden Rechts“ – wie es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit heißt – eigenmächtig selber verordnen zu können,“ wundert sich Brigitte Vallenthin über den willkürlichen Umgang mit geltendem Recht durch den BA-Vorstandsvorsitzenden sowie ehemaligen Offizier der Feldschirmjäger, Headhunter und Chef der „Operativen Steuerung“ der Arbeitsangentur.

„Es ist unfassbar, wie wenig Respekt die Bundesregierung vor dem Grundgesetz und Deutschlands höchsten Gesetzeshütern, den Bundesverfassungsrichtern zeigt, dass sie sogar in diesem laufenden Verfahren gegen ihr verfassungswidriges Regierungshandeln selbst noch kurz vor der Urteilsverkündung erneut die Verfassung missachtet, indem sie ihre Verwaltungen öffentlich anweist, Erwachsene und Kinder nach demselben Gesetz ungleich zu behandeln“, empört sich Brigitte Vallenthin.

Wer Genaues über den tatsächlichen Stand und die Hintergründe der Regelsatzklage beim Bundesverfassungsgericht erfahren will, kann Antworten direkt vom Hauptkläger Thomas Kallay über das Forum Chefduzen erhalten. (06.01.2010)

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