Rente: Durch Kontoklärung 400 Euro mehr Rentenanspruch

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Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht, dass ihnen bares Geld durch die Lappen gehen kann – Monat für Monat, Jahr für Jahr. Der Grund: Fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Versicherungsverlauf. Eine sogenannte Kontenklärung kann diese Lücken aufdecken und korrigieren.

Der Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel aus Halle hat in einem konkreten Fall gezeigt, welches Potenzial in einer gründlichen Prüfung steckt.

Er erläutert, wie durch eine korrekte Erfassung von Pflegezeiten eine Rentensteigerung von 400 Euro monatlich erreicht wurde – ein Betrag, der für viele den Unterschied zwischen Existenzsorgen und finanzieller Sicherheit im Alter bedeuten kann.

Was ist eine Kontenklärung?

Die Kontenklärung ist ein formelles Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, das auf § 149 Absatz 5 SGB VI basiert. Dabei wird der Versicherungsverlauf einer Person überprüft und gegebenenfalls um bisher nicht erfasste rentenrechtliche Zeiten ergänzt.

Ziel ist, alle Zeiten lückenlos zu dokumentieren, die für die spätere Rentenberechnung von Bedeutung sind – darunter Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit.

Die Rentenversicherung stellt die Ergebnisse der Prüfung in einem sogenannten Feststellungsbescheid dar. Versicherte haben daraufhin die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen, falls sie Fehler oder Auslassungen entdecken. Es wird dringend empfohlen, aktiv an diesem Verfahren mitzuwirken und relevante Unterlagen frühzeitig einzureichen.

Der konkrete Fall: 20 Jahre Pflege – aber nicht gemeldet

In dem Fall, den der Anwalt schildert, wandte sich eine selbstständige Kunstschaffende aus Halle an das Beratungsteam der Kanzeli. Die Frau, Mutter von fünf Kindern, hatte bereits eine Rentenauskunft erhalten, aus der hervorging, dass sie im Jahr 2025 mit Abschlägen in die Altersrente eintreten könne.

Bei genauerer Betrachtung des Versicherungsverlaufs fiel den Rentenberatern jedoch auf, dass bei einem der Kinder – einem von Geburt an pflegebedürftigen Kind mit Pflegegrad 4 – die entsprechenden Pflegezeiten im Rentenkonto nur für die ersten Lebensjahre erfasst waren. Danach klaffte eine Lücke von rund zwei Jahrzehnten.

Obwohl die Pflegekasse der Mandantin regelmäßig die Pflegesituation überprüfte und anerkannte, hatte sie es unterlassen, die entsprechenden Zeiten an die Rentenversicherung weiterzuleiten.

Ein Fehler mit weitreichenden Folgen – denn Pflegezeiten sind rentenrechtlich besonders wertvoll. Sie zählen als sogenannte Berücksichtigungszeiten und können in bestimmten Fällen sogar als Pflichtbeitragszeiten gewertet werden, wenn etwa die Pflege regelmäßig und umfassend erbracht wird.

Nachmeldung mit Wirkung: 400 Euro monatlich mehr

Nach dem Hinweis der Rentenberater forderte die Betroffene bei ihrer Pflegekasse eine Überprüfung. Die Pflegekasse erkannte den Fehler an und sicherte die Nachmeldung der fehlenden Zeiten für knapp 20 Jahre zu.

Das Ergebnis: Die Rentenversicherung stellte daraufhin einen neuen Feststellungsbescheid und eine aktualisierte Rentenauskunft aus. Die Differenz zur ursprünglichen Berechnung: eine monatliche Bruttorente, die um 400 Euro höher lag.

Für die werdende Rentnerin bedeutete dies nicht nur ein Plus im Portemonnaie, sondern auch emotionale Erleichterung. Sie konnte ihren geplanten Renteneintritt im Oktober oder November 2025 nun mit deutlich weniger Sorgen antreten.

Auch wenn sie als Künstlerin weiterarbeiten möchte, hat sie nun eine solide Basis – ein Erfolg, der ohne die gezielte Kontenklärung nicht möglich gewesen wäre.

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Kleine Beträge – große Wirkung

Wie der Rentenanwalt betont, ist eine Rentensteigerung um 400 Euro kein Regelfall, aber auch kleinere Korrekturen können sich lohnen. Oft werden durch die Kontenklärung zusätzliche Rentenpunkte erkannt, die zwar nur eine Erhöhung um 10, 20 oder 30 Euro pro Monat bedeuten – doch auf die gesamte Rentenbezugsdauer hochgerechnet handelt es sich um beträchtliche Summen.

Zudem kann eine vollständige Kontenklärung darüber entscheiden, ob Anspruch auf bestimmte Rentenarten wie die Erwerbsminderungsrente besteht oder ob Wartezeiten erfüllt sind.

Welche Zeiten sollten geprüft werden?

Versicherte sollten besonders auf die Vollständigkeit folgender Zeiten achten: Schul- und Hochschulzeiten, Berufsausbildungen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Zeiten im Ausland sowie geringfügige Beschäftigungen. Auch Beitragszeiten aus selbstständiger Tätigkeit oder freiwillige Beiträge können in der Vergangenheit nicht oder falsch erfasst worden sein.

Ein Abgleich der Angaben mit vorhandenen Nachweisen, wie Schulbescheinigungen, Arbeitsverträgen, Beitragsnachweisen oder Pflegeprotokollen, ist essenziell. Die Rentenversicherung prüft eingereichte Unterlagen gewissenhaft – und nur korrekt gemeldete Zeiten können später zur Rentenberechnung herangezogen werden.

Fazit: Wer prüft, profitiert

Der Fall aus Halle zeigt eindrucksvoll, wie viel Geld durch eine präzise Rentenberatung und die rechtzeitige Kontenklärung gewonnen werden kann.

Auch wenn nicht jeder Fall eine Erhöhung der Rente von 400 Euro zur Folge hat, lohnt sich die Überprüfung für jeden Versicherten. Die Rentenberatung durch spezialisierte Stellen kann helfen, Unstimmigkeiten aufzudecken und im Dschungel der rentenrechtlichen Regelungen den Überblick zu behalten.

Der Tipp des Experten ist klar: „Sie haben nichts zu verschenken.“ Versicherte sollten aktiv ihre Versicherungsverläufe kontrollieren und bei Unklarheiten oder Lücken professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Denn jeder fehlende Monat in der Rentenbiografie kann bares Geld kosten – und jedes Jahr zählt.