Hartz IV Regelsatz steigt ab 2021 um maximal 39 Euro

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Die Regelleistungen bei Hartz IV werden ab Jahresbeginn 2021 zum Teil deutlich steigen. Neu ist, dass nunmehr auch Handykosten in dem Regelsatz berรผcksichtigt werden. Besonders stark steigen die Regelsรคtze bei Kindern in sog. Bedarfsgemeinschaften.

Hartz IV Regelsatz ab 2021

Zum 1. Januar 2021 steigen die Regelleistungen fรผr Hartz IV Bezieher. Das ergeht aus einem aktuellen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. Der Entwurf liegt unserer Redaktion vor. So steigt der Eckregelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen um 7 Euro auf 439 Euro.

VerhรคltnismรครŸig starker Anstieg bei Kindern

VerhรคltnismรครŸig stark steigt der Regelsatz der Kinder von 14 bis 17 Jahren. Dieser soll um 39 Euro auf 367 Euro ansteigen. Ebenso sollen die Regelleistungen von Kindern bis zum 5. Lebensjahr um 29 Euro auf kรผnftig 279 Euro. Unverstรคndlicherweise soll allerdings der Satz von Kindern zwischen 6 und 13 Jahren bei 308 Euro zementiert bleiben. Das bedeutet hier bleibt der Satz unverรคndert.

Verheiratete und Partner, die zusammen in einem Haushalt leben, erhalten ab kommenden Jahr 395 EUR (+ 6 Euro). Junge Erwachsene, die noch zuhause wohnen, haben einen Anspruch auf 351 EUR (+ 6 Euro). Alleinlebende Erwachsene im eigenen Haushalt beziehen dann 439 Euro (+ 7 Euro).

Die neuen Hartz IV-Regelleistungen ab 2021

Hartz IV Regelsatz 2020 Hartz IV Regelsatz 2021
Single-Haushalt 432,00 Euro 439 Euro.
Bedarfsgemeinschaft 389,00 Euro 395,00 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 328,00 Euro 367,00 Euro
Kinder 6 bis unter 14 Jahre 308,00 Euro 308,00 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre 250,00 Euro 279,00 Euro

Handykosten in die Regelleistungen mit eingerechnet

Weiter geht aus dem Entwurf hervor, dass ab dem 1. Januar 2021 Handykosten bei der Herleitung der Hartz IV-Sรคtze berรผcksichtig werden sollen. Bislang waren nur Festnetz- und Internetkosten bei der Berechung eingespeist. โ€œDie Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realitรคtโ€, heiรŸt es im Gesetzentwurf. Der Gesetzgeber kommt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht von 2010 nach, nach dem auch gesellschaftliche und technische Verรคnderungen zum soziokulturellen Existenzminimum gehรถren.

Warum steigt der Hartz IV Satz fรผr Kinder zwischen 6 und 13 Jahren nicht?

Warum aber wurde der Regelsatz fรผr Kinder zwischen 6 und einschlieรŸlich 13 Jahren nicht erhรถht? Das Bundesarbeitsministerium begrรผndet das so: Der Regelbedarf wird anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt. Obwohl die Bedรผrfnisse eines jeden Einzelnen unterschiedlich sind, werden die Bedarfe pauschal berechnet und ausgezahlt.

Nur รผber die Mehrbedarfe kรถnnen Leistungsbezieher hรถhere Zahlungen erreichen, wenn der Mehrbedarf anerkannt wird. Die Mehrbedarfe orientieren sich prozentual an den Regelleistungen.

Fรผr die Ermittlung wird ein Rechenverfahren verwendet, dass sich statistisch errechnet. Das Rechenverfahren wird schon lรคnger kritisiert. Die Anpassungen werden von Erwerbslosengruppen und Experten als โ€œunureichendโ€ bezeichnet, da sie nicht die aktuelle Wirklichkeit der Preissteigerungen darstellen. Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine โ€œErhรถhungโ€, sondern lediglich um eine โ€œAnpassungโ€, da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind.

Nach eben dieser Berechnung hรคtten Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eigentlich 4 Euro weniger erhalten mรผssen. Da dies aber zu erheblichen Protesten gefรผhrt hรคtte, wurde der Regelbedarf einfach bei dem bisherigen Satz belassen.