Hartz IV: Komplette ALG II-Streichung auch ohne Sanktionen

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Hartz IV Leistungseinstellung aufgrund vermuteter Arbeitstรคtigkeit

Trotz des Urteils am Bundesverfassungsgericht, nachdem Sanktionen รผber 30 Prozent verfassungswidrig sind, kรถnnen Jobcenter im Verdachtsfall die kompletten Hartz IV Leistungen streichen. Ein aktuelles Beispiel beweist dies.

Leistungen um 100 Prozent gekรผrzt

Franz G. aus Ergolding (Landkreis Landshut) ist verzweifelt. Das Jobcenter hat ihm die kompletten Hartz IV-Leistungen gestrichen. Gegenรผber dem “Wochenblatt” sagt er: โ€žIch weiรŸ nicht, wie es weitergehen soll.โ€œ

Dem Betroffenen wurden die Leistungen seit einem Monat um 100 Prozent gestrichen. Fรผr den 62jรคhrigen bedeutet dies, dass er sich selbst das Allernรถtigste nicht mehr leisten kann. โ€žIch bin aus allen Wolken gefallen”, sagt er.

Gesundheitliche Probleme nach einem Unfall

Nach einem Unfall hatte Franz G. gesundheitliche Probleme. Seit Juli 2018 ist er nun erwerbslos und bekommt Hartz IV Leistungen. Ende Oktober schrieb ihm das Jobcenter, dass er keine Leistungen mehr erhรคlt. In dem Anschreiben heiรŸt es: โ€žDie Zahlung Ihrer Leistungen wurde vorlรคufig eingestellt, weil Sie eine Erwerbstรคtigkeit aufgenommen haben und Sie deshalb Ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sichern kรถnnten.โ€œ

Jobcenter wertet Probearbeit als regulรคre Arbeitsstelle?

Unwahr ist das nicht. Im Sommer hatte G. einen Monat bei einer Autowaschanlage gearbeitet. Dabei hatte er das Jobcenter รผber den kurzzeitigen Job nicht rechtzeitig informiert. “Das war ein Fehler”, wie er heute sagt. Doch dieses Mal habe er keinen Job angenommen, wie er beteuert. Denn er habe nur ein paar Stunden zur Probe bei einem groรŸen Onlineversand gearbeitet. Ein Festangestellung sei dabei aber nicht zustande gekommen.

Ausgerechnet jetzt werden die Leistungen gestrichen. Denn er habe in der Paketabfertigung am Mรผnchener Fughafen ab Dezember einen festen Job in Aussicht gestellt bekommen. Hierfรผr muss er allerdings an einer Schulung teilnehmen. Ohne Hartz IV Leistungen kรถnne er sich aber die weite Anfahrt zur SchulungsmaรŸnahme nicht leisten.

Auch die Miete wurde gestrichen

Rรผcklagen hat der Betroffene nicht. Er kann nur Freunde fragen, damit die ihm ein wenig Geld leihen, damit er sich etwas zu essen kaufen kann. Nur so kommt er irgendwie รผber die Runden. Dennoch ist die Situation sehr kritisch, da nicht nur die Hartz IV Leistungen gestrichen wurden, sondern auch die Miete.

Er selbst kann die 100 Prozent Kรผrzung nicht verstehen, schlieรŸlich habe doch das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Sanktionen รผber 30 Prozent gegen das Grundgesetz verstoรŸen. Allerdings wurden nicht Sanktionen ausgesprochen, sondern eine Leistungseinstellung aufgrund vermuteter Erwerbstรคtigkeit und fehlender Mitwirkungspflicht. Diese Hintertรผr hat das Jobcenter noch immer offen, um Leistungen zu verweigern.

Jobcenter gibt keine Auskรผnfte

Gegenรผber dem “Wochenblatt” wollte sich die Jobcenter-Geschรคftsfรผhrerin Anett Asztalos nicht konkret รคuรŸern. Der Datenschutz verbiete dies. Allerdings betrรคfe das Urteil nicht junge Leistungsbezieher unter 25 Jahre und Meldeversรคumnisse. Das geben die aktuellen Hinweise der Bundesagentur fรผr Arbeit nicht her. “Derzeit wird von Entscheidungen in diesem Bereich abgesehen. Die ausstehende Klรคrung wirkt sich somit nicht auf die Praxis aus”, so die Jobcenter-Chefin.