Hartz IV: Jetzt werden die Bürgergeld-Leistungen überwiesen

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Die Überweisungstage des Bürgergelds sind entscheidend. Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss jeden Euro drei mal umdrehen. In der Regel müssen die Regelleistungen bereits im Vormonat auf dem Konto des Leistungsberechtigten sein. Diese Tabelle hilft dabei, den genauen Auszahlungstermin und den Wochentag der Überweisung durch das Jobcenter zu kennen.

Anpassung der neuen Regelleistungen

Ab Januar 2023 werden für Empfänger von Bürgergeld Leistungen neue Regelsätze gelten. Die Leistungen für den kommenden Monat werden immer im Vormonat überwiesen, damit das Geld rechtzeitig für laufende Überweisungen wie für Miete, Telefon und Strom rechtzeitig zur Verfügung steht.

Aufgrund der Inflation hat die Bundesregierung die Regelsätze anpassen müssen. Dazu wurden neue Berechnungsgrundlagen verwendet. Hier sind die neuen Regelleistungen im Einzelnen:

Mehrbedarfe beim Bürgergeld ab 2023

Die Mehrbedarfe werden sich weiterhin prozentual an den Regelleistungen orientieren.

Nach dem derzeitigen Modell hieße das bei den Mehrbedarfen:

  • Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 Prozent
  • Alleinerziehende Variante a) mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16 J. 36 Prozent
  • Alleinerziehende Variante b) mit mehr als 3 Kindern oder wenn Variante a) nicht zutrifft 12 Prozent  je Kind (max. 60 Prozent)
  • Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahre, die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII  beziehen, erhalten 35 Prozent mehr
  • Nicht‐Erwerbsfähige mit Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis 17 Prozent

Wann werden die Bürgergeld-Leistungen überwiesen?

Achtung: Die genauen Überweisungstage können von Jobcenter zu Jobcenter plus/minus um 1-2 Tage variieren. Allerdings müssen die Überweisungen immer im Vormonat getätigt werden.

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