Jobcenter erteilte Hausverbot weil Informationsblätter für Hartz IV-Bezieher verteilt wurden
16.09.2012
In der kommenden Woche findet vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein Prozess statt. In dem verhandelten Fall hatte ein Mitglied der Erwerbslosen-Gruppe „KEA“ selbst Klage eingereicht, weil das Jobcenter Köln-Kalk dem Hartz IV Betroffenen ein Hausverbot aufgrund des Verteilens von Informationsblättern ausgesprochen hatte.
Gericht soll nachträglich Rechtmäßigkeit prüfen
Das Hausverbot, dessen Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht nachträglich prüfen soll, war Auslöser einer langen Auseinandersetzung der KEAs mit dem Jobcenter Köln-Kalk. Beinahe monatlich kam es zu unangemeldeten Besuchen, bis das Jobcenter endlich ein Einsehen hatte, dass permanente Polizeieinsätze und Hausverbote unverhältnismäßige Mittel sind, auf das Verteilen des Überlebenshandbuchs der KEAs zu reagieren. Seit geraumer Zeit wird dies auf Weisung des Hauses geduldet. „Möglicherweise liegt es ja auch am Wechsel des Standortleiters“, so die Gruppe in einer Erklärung.
„Auch die Verfahrenseinstellung beim Prozess am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht könnte als ein Indiz gelesen werden, dass ernsthafte Gründe für eine Bestrafung, gleich welcher Art, nur schwerlich zu finden sind. Auch hier ging es um eine Aktion im Jobcenter Köln-Kalk.“
Überlebenshandbuch für Hartz IV Betroffene verteilt
Doch was war vorgefallen? Im September letzten Jahres begleiteten zwei Mitglieder der Erwerbslose-Gruppe sich gegenseitig als Beistand zu einem Termin. Während der üblichen Wartezeit wagte es einer der beiden, Druckexemplare des Überlebenshandbuchs, mit wichtigen Tipps für Erwerbslose, an andere Wartende weiterzugeben. Daraufhin erhielten sie Hausverbot. Um sich – ganz im Sinne des Dienstweges – darüber zu beschweren, gingen beide zum Standortleiter und wurden höflich gebeten zu warten. „Der (damalige) Standortleiter rief derweil die Polizei und gelangte über deren Mitwirkung an die Adressen der Betroffenen. Genau genommen wurden sie durch die Bitte, zu warten, an der Vollziehung des Hausverbots – das sie friedlich und ohne Störung des betrieblichen Ablaufs vor Ort hinterfragen wollten – gehindert.“ so die Argumentation der Kläger. Eine solche Täuschung sei nach ihrer Ansicht „einfach nur perfide.“
Die KEA´s rufen dazu auf, die Verhandlung „solidarisch zu begleiteten“. Der Gerichtstermin ist am 20. September 2012 um 9.30 Uhr im Kölner Verwaltungsgericht Sitzungssaal 55, Erdgeschoss. Treffpunkt für Prozessbeobachter und Unterstützer ist um 9.00 Uhr vor dem Eingang „An der Burgmauer“.
Hausverbot im Jobcenter nur als als „ultima ratio"
Der Sozialwissenschaftler und Erwerbslosen-Berater der Caritas, Dr. Manfred Hammel, legte unlängst dar, wann ein Hausverbot seitens des Jobcenters gerechtfertigt sein könnte. Demnach dürfe ein solches Hausverbot nur als „ultima ratio" ausgesprochen werden, wenn anderenfalls die unbeeinträchtigte Aufgabenerfüllung nicht gewährleistet sei.“ Jedoch müssen sich Leistungsträger im Besonderen bemühen, sich anzeigende oder bestehende Konflikte zu lösen, wie das Landessozialgericht Sachsen (L 7 AS 593/10.B.ER) urteilte. Die Dauer des Hausverbots muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie die besondere Lage der auf Hilfeleistungen angewiesenen Betroffenen berücksichtigen. Demnach ist ein zeitlich unbefristetes Hausverbot unverhältnismäßig. (sb)
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