Hartz IV: Gesprächsnotiz aus der Akte entfernt

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Vorsicht bei bloßen Aussagen am Telefon mit Jobcenter-Mitarbeitern
Immer wieder hören wir von Hartz IV Betroffenen, dass bloße Äußerungen bei Gesprächen vor Ort im Jobcenter oder am Telefon keinen Wert haben. So erging es auch einer Hartz IV-Bezieherin aus Suhl, wie die Erwerbslosenberaterin Andrea Müller berichtet.

Mitte Mai rief betroffene Frau bei der Teamleiterin des Jobcenters an und fragte, ob ihr Nachteile entstehen können, wenn sie die geforderten Unterlagen erst im August einreicht werden. Nach Aussagen der Betroffenen versicherte die Teamleiterin, dass ihr keine Nachteile entstehen, dass die Neuberechnung erst ab August erfolgt, wenn die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Mit Zurückforderung betreffs Überzahlungen muss sie nicht rechnen. Sie wird mittels Mitteilung der Mitarbeiterin für Leistungsberechnung informiert, was auch als Aktennotiz der Akte der Betroffenen festgehalten werde.

Schriftliche Bestätigung abgelehnt
Nicht ganz wohl mit der bloßen Aussage war ihr dann doch nicht. Also fragte die Betroffene noch einmal nach, ob sie die telefonische Vereinbarung schriftlich in Abschrift bekommen könne. Ausreichend sei die Aktennotiz. Doch die Teamleiterin sagte, es würde doch ausreichen, wenn die Notiz in der Akte sei. Es sei nicht für die Leistungsabteilung wichtig. Die Betroffene verließ sich auf diese Aussage, mit fatalen Folgen.

Es kam, wie es kommen musste. Im Juli reichte die Kundin alle Unterlagen ein. Jedoch ließ sich die Behörde dann Zeit und berechnete die Unterlagen erst im August. Zudem wurde sie aufgefordert die „Überzahlung“ von 27,80 EUR zurückzuzahlen. Somit wurde die Aussage der MA gebrochen. Daraufhin legte die Hartz IV Bezieherin Widerspruch und Klage ein. Der Anwalt beantragte beim Jobcenter die Herausgabe der Aktennotiz. Doch das Jobcenter entgegnet, es sei angeblich keine Aktennotiz in der Akte der Leistungsberechtigten. Es seien keine Anmerkungen gemacht worden, obwohl die Klägerin sich selbst Gesprächsnotizen mit Datum machte. Mittlerweile hat die damalige Teamleiterin das Jobcenter verlassen.

Nur Schriftstücke haben Aussagekraft
Dieser Fall zeigt erneut, es zählen keine bloßen mündlichen Aussagen. Weder im Jobcenter bei einem Termin, noch am Telefon. Es ist besser, immer alles Quittieren zu lassen. Jede wichtige Aussage muss schriftlich fixiert und unterschrieben werden.

Bild: svort – fotolia