Ein Bericht aus dem Hartz IV-Alltag von der Erwerbslosenberaterin Luise Müller, Suhl
Im bekannt gewordenen Fall ist eine Hartz IV Bezieherin seit 4 Wochen krankgeschrieben. Ein AU-Bescheinigung wurde der Behörde zugestellt. Dennoch stellte die Behörde eine Anfrage per Post, an welcher Erkrankung die Betroffene leide. Daraufhin teilte die Betroffene mit, dass die Behörde nicht berechtigt sei, über die Diagnose mehr zu erfahren. Eine ärztliche Bescheinigung müsse ausreichen. Daraufhin habe die Sachbearbeiterin sogar bei der Krankenkasse angerufen und um Auskunft gebeten. Die Kasse verneinte selbstverständlich dieses Begehren und verwies auf den Datenschutz.
Dazu Luise Müller: Leistungsbezieher sind nicht verpflichtet, dem Jobcenter mitzuteilen, woran man erkrankt ist. Wenn das Jobcenter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat, dann kann es den Medizinischen Dienst einschalten oder Betroffene unter gewissen Umständen zu einem Amtsarzt schicken." Auch dieser darf unter keinen Umständen die Diagnose weitergeben, da auch dieser der Schweigepflicht unterliegt. Es sei denn, der Untersuchte gib t seine Zustimmung.
Der Arzt darf nur bestätigen, dass der Betroffene. z.Z. nicht an Gesprächen teilnehmen kann und ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ferner kann auch mitgeteilt werden, um welchen Zeitraum es sich höchstwahrscheinlich handeln wird. Medizinischen Details haben nicht zu interessieren.
Ausnahme: Bei einem Verfahren nach §58 SGBII (Einschaltung des MDK bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit) ist die AUB in einem verschlossenen Umschlag zur Akte zu nehmen.
Bild: Stasique – fotolia
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