Rente nach Rentenreform: Das wird ersatzlos gestrichen – Jetzt kommt die Hochrechnung

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Fรผr viele gesetzlich Rentenversicherte ist sie die heikelste Frage im Rentenantrag: Soll das Arbeitsentgelt fรผr die letzten Monate bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden โ€“ ja oder nein?

Hinter dieser scheinbar simplen Entscheidung verbirgt sich eine Weichenstellung mit Wirkung auf die gesamte Rentenlaufzeit und Hรถhe der Rente. Wer hier unbedacht ankreuzt, kann auf Dauer Rentenanspruch verschenken.

Zugleich ist die Sache komplex, weil die richtige Antwort nicht pauschal ist, sondern vom individuellen Erwerbsverlauf in den Monaten vor dem Rentenstart abhรคngt.

Der Status quo: Zwei Wege, ein Vergleich

Aktuell sieht das Verfahren zweierlei Mรถglichkeiten vor. Entweder die Rentenversicherung rechnet das voraussichtliche Arbeitsentgelt fรผr die letzten drei Monate vor Rentenbeginn hoch und legt diese Werte der Erstberechnung zugrunde.

Oder sie verzichtet darauf und wartet das tatsรคchlich erzielte Entgelt ab, das der Arbeitgeber nach Ende des Beschรคftigungsverhรคltnisses meldet.

Der Dreh- und Angelpunkt ist der Vergleich zwischen zwei GrรถรŸen: einerseits dem realen Verdienst in den drei Monaten unmittelbar vor Rentenbeginn, andererseits dem durchschnittlichen monatlichen Entgelt der zwรถlf Monate davor.

Liegt der Zwรถlfmonatsdurchschnitt hรถher als der reale Dreimonatsverdienst, ist die Hochrechnung in der Regel vorteilhaft. รœbersteigt dagegen der tatsรคchliche Verdienst in den letzten drei Monaten diesen Durchschnitt โ€“ etwa wegen รœberstunden, Zuschlรคgen oder einer Sonderzahlung โ€“, kann der Verzicht auf die Hochrechnung die bessere Wahl sein.

Das Problem: Die Durchschnittsbildung ist fรผr Laien oft schwer nachzuvollziehen, Detailfragen โ€“ etwa zu Einmalzahlungen oder schwankenden Arbeitszeiten โ€“ sorgen fรผr Unsicherheit.

Hinzu kommt ein Nachteil bei der Option โ€žohne Hochrechnungโ€œ: Der Rentenbescheid kann erst erlassen werden, wenn der Arbeitgeber das letzte Entgelt gemeldet hat.

In der Praxis bedeutet das vielfach, dass der erste Bescheid und die erste, mitunter sogar die zweite Monatszahlung erst mit Verzรถgerung nach Rentenbeginn eintreffen.

Geplante Neuregelung: Automatik statt Abwรคgung

Genau hier setzt ein im politischen Verfahren befindlicher Gesetzentwurf an, der โ€“ vereinfacht gesprochen โ€“ ein neues Standardverfahren fรผr die letzten drei Monate schaffen will. Kรผnftig soll zunรคchst fรผr alle Versicherten automatisch eine Hochrechnung vorgenommen werden.

Damit entfiele die Entscheidungslast im Antrag, und die Rentenversicherung wรคre in der Lage, frรผhzeitig zu bescheiden und die erste Zahlung pรผnktlich zum Rentenbeginn anzuweisen.

Die gegenwรคrtig hรคufigen Wartezeiten allein wegen offener Arbeitgebermeldungen lieรŸen sich so weitgehend vermeiden. Fรผr die Betroffenen bedeutet dies mehr Planungssicherheit und einen administrativ schlankeren รœbergang in die Rente.

Eingebaute Ergebnissicherung: Niemand soll schlechter gestellt werden.
Die naheliegende Sorge, eine automatische Hochrechnung kรถnne ungรผnstiger sein, wenn in den letzten drei Monaten tatsรคchlich mehr verdient wurde, adressiert der Entwurf mit einem klaren Sicherungsmechanismus. Sobald die realen Entgeltdaten der letzten Monate vorliegen, prรผft die Rentenversicherung von Amts wegen, also ohne zusรคtzlichen Antrag.

Ergibt die Neuberechnung mit den tatsรคchlichen Werten eine hรถhere Rente, ergeht ein neuer Bescheid; Differenzen fรผr bereits gezahlte Monate werden nachgezahlt, kรผnftige Zahlungen erfolgen in der hรถheren Hรถhe.

Ist die Rente auf Basis der Hochrechnung hingegen gรผnstiger als auf Basis der tatsรคchlichen Werte, bleibt es beim ursprรผnglich festgesetzten Betrag โ€“ ein neuer Bescheid ist dann nicht nรถtig. Mit anderen Worten: Die Automatik soll nur Vorteile erรถffnen und keinen Nachteil zulassen.

Sonderfรคlle in der Praxis: Einmalzahlungen und schwankende Einkommen

Gerade in den letzten Monaten eines Beschรคftigungsverhรคltnisses treten in der Praxis Konstellationen auf, die den Dreimonatsverdienst atypisch erhรถhen oder absenken. Dazu zรคhlen Bonuszahlungen, Abgeltungen von Resturlaub, Abschlussprรคmien oder umgekehrt reduzierte Arbeitszeiten beim schrittweisen รœbergang in die Rente.

Die automatische Hochrechnung verschafft in diesen Fรคllen einen zรผgigen Bescheid. Kommt es spรคter zu einer Abweichung, korrigiert die Rentenversicherung den Betrag.

Wer etwa im letzten Monat vor Rentenbeginn noch eine Einmalzahlung erhรคlt, profitiert nachtrรคglich, sobald die Meldung vorliegt.

Fรคllt eine erwartete Zahlung aus oder ist geringer, schรผtzt die Regel, wonach eine gรผnstigere Hochrechnung bestehen bleiben kann, vor Nachteilen. Damit wird die Unsicherheit aus der bisherigen Antragssituation spรผrbar reduziert.

Zeitplan und Verfahren: Was bis zur Einfรผhrung gilt

Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, dass das neue Hochrechnungsverfahren zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Wahlrecht im Antrag und damit bei der Notwendigkeit, die eigene Erwerbssituation genau zu prรผfen.

MaรŸgeblich ist weiterhin der Vergleich zwischen dem real erzielten Verdienst in den drei Monaten unmittelbar vor Rentenbeginn und dem durchschnittlichen Entgelt der vorhergehenden zwรถlf Monate.

Wer stark schwankende Einkommen hat oder mit Sonderzahlungen rechnet, sollte die Varianten sorgfรคltig gegenรผberstellen. Fachkundige Beratung kann helfen, die individuellen Daten korrekt zu bewerten und vermeidet Missverstรคndnisse bei der Durchschnittsbildung oder der Einordnung von Einmalzahlungen.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass es sich beim beschriebenen Vorhaben um ein laufendes Gesetzgebungsverfahren handelt. Im parlamentarischen Prozess sind ร„nderungen mรถglich, die den Zeitplan, Detailregeln oder รœbergangsbestimmungen betreffen kรถnnten.

Fรผr Betroffene mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2027 ist es daher ratsam, die Entwicklung im Blick zu behalten, ohne jedoch die konkrete Antragstellung aufzuschieben, wenn der Rentenbeginn naht.

Auswirkungen im รœberblick: Vereinfachung, Tempo, Rechtssicherheit

Die geplante Automatisierung ist mehr als eine kosmetische Anpassung. Sie beseitigt einen zentralen Komplexitรคtstreiber, der bislang Antragstellerinnen und Antragsteller zu einer Entscheidung zwingt, die exakte Kenntnis und Prognosefรคhigkeit voraussetzt.

Sie beschleunigt das Verfahren, weil der Bescheid nicht lรคnger von der letzten Arbeitgebermeldung abhรคngt. Und sie erhรถht die Rechtssicherheit durch die nachgelagerte, automatische รœberprรผfung mit eingebauter Besserstellungslogik.

Der รœbergang vom Erwerbsleben in die Rente wird hierdurch nachvollziehbarer und fรผr alle Beteiligten planbarer.

Was Betroffene jetzt konkret tun kรถnnen

Wer in den kommenden Monaten oder Jahren โ€“ aber vor 2027 โ€“ in Rente geht, sollte die eigene Einkommensentwicklung im letzten Jahr vor dem Rentenbeginn prรผfen. Dabei lohnt sich ein nรผchterner Blick auf die zwรถlfmonatige Durchschnittsbildung und eine realistische Einschรคtzung des Dreimonatszeitraums unmittelbar vor dem Start der Rente.

Fรคllt dieser Zeitraum voraussichtlich schwรคcher aus, kann die Hochrechnung vorteilhaft sein; ist er voraussichtlich stรคrker, etwa durch Boni oder Abschlusszahlungen, kann der Verzicht auf die Hochrechnung sinnvoll sein โ€“ auch wenn dies den Bescheid verzรถgern kann.

Wichtig ist, die Entscheidung nicht aus dem Bauch heraus zu treffen, sondern anhand konkreter Zahlen oder mit fachlichem Rat.

Fazit: Heute sorgfรคltig abwรคgen, morgen automatisch abgesichert

Bis zum geplanten Start am 1. Januar 2027 bleibt die Entscheidung รผber die Hochrechnung eine individuelle Rechenfrage mit spรผrbaren Folgen fรผr die Rentenhรถhe und den Zahlungsbeginn. Wer jetzt an der Schwelle zur Rente steht, sollte die eigenen Zahlen prรผfen oder prรผfen lassen, um die vorteilhaftere Option zu wรคhlen.

Mit der Reform wรผrde diese Hรผrde fallen: Die Rente wรผrde zunรคchst auf Basis einer Hochrechnung festgesetzt, spรคter automatisch mit den tatsรคchlichen Werten abgeglichen โ€“ mit dem Ergebnis, dass niemand schlechter gestellt wird und Nachzahlungen bei Besserstellung erfolgen. Das vereinfacht Antrรคge, beschleunigt Bescheide und stรคrkt die Fairness im Verfahren.