Hartz IV: Die neue elektronische Jobcenter-Akte und der fehlende Sozialdatenschutz?

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Um Hartz IV zu beantragen, mรผssen Hartz IV-Bezieher dem Jobcenter sensible Daten und Unterlagen wie Z.B. Kontoauszรผge, Einkommensbescheinigungen oder den Mietvertrag รผbersenden. Durch die eingefรผhrte elektronische Akte, werden die Informationen รผber den Hartz IV-Bezieher nicht mehr ausreichend geschรผtzt.

Die E-Akte lรถst die Papierform ab

Bundesweit gibt es 408 Jobcenter, 303 von diesen Jobcentern nutzen nun die elektronische Akte und speichern somit die Hartz IV-Akte elektronisch in einer zentralen Datenbank ab. Hierdurch soll Papier gespart werden und die Arbeitseffizienz gesteigert werden. Zudem sollen so wichtige Dokumente nicht mehr verloren gehen. Doch die Praxis in den Jobcentern ist hiervon weit entfernt. Denn die Briefzusendung und -zustellung erfolgt immer noch รผber den normalen Postweg. Es werden lediglich alle Dokumente eingescannt.

Scan-Zentren รผbernehmen die Digitalisierung

Da die Jobcenter bereits ausreichend ausgelastet sind, wurde diese Aufgabe an die Deutsche Post AG abgegeben. Diese hat extra fรผr die Bundesagentur fรผr Arbeit Scan-Zentren eingerichtet. Die eingereichten Dokumente werden dort im PDF-Format gespeichert und mit einer Dokumenten-ID und dem Scan-Zeitpunkt versehen. Die eingescannten Dokumente werden dann an die von der Bundesagentur betriebenen Datenbank geschickt und die Jobcenter kรถnnen sodann via Intranet auf alle Dokumente zugreifen.

Was darf eigentlich alles eingescannt werden?

Aufgrund der Sensibilitรคt der Daten ist zudem unklar, welche Unterlagen an die Scan-Zentren รผbersandt werden dรผrfen. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die Bundesagentur stellt lediglich eine Arbeitshilfe zur Verfรผgung. Nach dieser sollen Unterlagen wie Kontoauszรผge oder Versicherungsdokumente nicht eingescannt werden. Was jedoch an die Scan-Zentren รผbersandt wird, entscheidet am Ende jedes Jobcenter fรผr sich selbst.

Jobcenter sollten nicht eigenstรคndig entscheiden dรผrfen

Eine Arbeitshilfe sei nicht ausreichend. Vielmehr mรผsste es eine verbindliche Weisung geben. Denn eine Datenbank, wo extrem viele personenbezogenen Daten gespeichert werden, ist extrem attraktiv fรผr Missbrรคuche und Angriffe. Aus diesem Grund ist es sowieso fraglich, ob Sozialdaten in einer einzelnen Datenbank zulasten des Sozialdatenschutzes gespeichert werden dรผrfen.