Hartz IV: Das BSG urteilt heute über Ein-Euro-Jobs

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Hartz IV: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilt heute über die Zumutbarkeit von sogenannten Ein-Euro-Jobs

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel urteilt heute über die Zumutbarkeit von sogenannten Ein-Euro-Jobs. Anlass der heute statt findenen Verhandlung ist die Sanktionierung eines erwerbslosen Ingenieurs, dem 100 Euro vom ALG II Regelsatz gekürzt worden sind, weil dieser die Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs verweigert hatte. Der Kläger hat die Ansicht, dass ein sog. Ein-Euro Job mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden für 1,50 Euro pro Stunde unzumutbar sei. Das BSG soll feststellen, wann es gerechtfertigt ist, den ALG II Regelsatz zu kürzen. Ein Euro Jobs sind öffentlich geförderte Beschäftigungen mit Mehraufwandsentschädigung für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen. (nach § 16 SGB II- Pflichtarbeit). Die genaue Ausgestaltung von "Ein Euro Jobs" wird von den Arbeitsagenturen (ARGE) in den unterschiedlichen Regionen flexibel gestaltet.

Schon das Ulmer Sozialgericht im Urteil mit dem Aktenzeichen S 11 AS 1219/07 ER hielt Ein-Euro-Jobs für rechtswidrig, wenn die wöchentliche Arbeitszeit über 15 Wochenstunden, im Höchstfall 20 Wochenstunden beträgt. (16.12.2008)

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