Hartz IV: Darf das Jobcenter eine Zwangsverrentung fordern?

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Erwerbslose รผber 63 Jahre kรถnnen eine Rente vorziehen. Aber darf das Jobcenter Arbeitslosengeld I oder Hartz IV Beziehern einen Rentenantrag einfordern? Ja, aber es existieren viele Ausnahmen.

Immer รถfter fordern Jobcenter von รคlteren Hartz IV Beziehern eine Rente mit Abschlรคgen vorzeitig in Anspruch zu nehmen. Allerdings kรถnnen sich Betroffene gegen eine solche Zwangsverrentung zur Wehr setzen.

Jocenter muss Ermessensentscheidung treffen

Ein Aufforderung zum Rentenantrag ist nรคmlich nur dann zulรคssig, wenn das Jobcenter im Rahmen einer Ermessensentscheidung geprรผft hat, ob es รผberhaupt auffordern soll, eine Altersrente zu beantragen.

Diese Pflicht gilt zudem zusรคtzlich zu den Bestandsschutzregeln (SGB II ยง 65 Absatz 4) und den Ausnahmeregelungen der Unbilligkeitsverordnung.

Jocenter beachten die Unbilligkeitsverordnung oft nicht

Viele Jobcenter beachten diese Regelungen nicht und gehen oftmals einfach nach dem โ€žSchema Fโ€œ vor. Eben jene Nichtbeachtung der Ermessensausรผbung kann aber zur Gegenwehr eine gute Angriffsflรคche bieten.

Zwar steht die Pflicht eine Ermessensentscheidung zu treffen nicht ausdrรผcklich im Gesetz, diese ergibt sich jedoch indirekt.

Individuelles Rentenalter

Beim Arbeitslosengeld I und II gelten vom Grundsatz her keine Altersbegrenzungen. Einzig der Eintritt in das individuelle und regulรคre Rentenalter lรคsst den Anspruch auf das Arbeitslosengeld erlรถschen.

Individuell deshalb, da fรผr den Renteneintritt der Jahrgang mit entscheidend ist. Wer zum Beispiel zu den Geburtenjahrgang 1958 gehรถrt, fรผr den gilt das regulรคre Renteneintrittsalter bei genau 66 Jahren.

Arbeitslosengeld 1 Bezieher von Zwangsrente ausgeschlossen

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, 63 Jahre alt ist, hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jรผngere Erwerbslose im ALG-11 Bezug.

Die Arbeitsagentur darf ALG-1 Bezieher nicht auffordern, vorzeitig in Rente zu gehen bzw. diese zu beantragen. ALG1 Bezieher kรถnnen in der Tat bis zum Erreichen des regulรคren Rentenalters Arbeitslosengeld Leistungen beziehen, sofern der Anspruch bis dahin besteht.

Wichtig: Hรคufig ist der Arbeitslosengeld-Anspruch hรถher, als die zu erwartende Rente mit den entsprechenden Abschlรคgen. Daher sollten Betroffene mit einem Rentenantrag warten, bis der Arbeitslosengeld Anspruch erlischt. Wer also mit 63 noch keinen vollen Anspruch erworben hat, kann die Leistungen bis zum Renteneintrittsalter beziehen.

Hartz IV kann eingestellt werden

Beim Bezug von Hartz IV Leistungen wird es allerdings schon schwieriger. Zwar sieht der Gesetzgeber keinen Zwang zum Rentenantrag vor, allerdings kรถnnen die Leistungen gestrichen werden. Dann mรผssen Betroffene einen Rentenantrag stellen.

Geregelt wird dies im SGB II ยง12a. Kurz beschrieben bedeutet die Regelung, dass andere Sozialleistungen Vorrang gegenรผber Hartz IV haben. Demnach wird Hartz IV “nachrangig” bewilligt und gezahlt.

In einigen Ausnahmen kรถnnen sich Betroffene gegen eine Zwangsrente verwehren. Die Ausnahmen sind in der sog.ย Unbilligkeitsverordnung skizziert.

Unbilligkeitsverordnung zeigt, wann eine Zwangsrente ausgeschlossen ist

Die Unbilligkeitsverordnung besagt, wann es ungerecht wรคre, Arbeitslosengeld-II-Bezieher ab 63 das Hartz IV zu streichen, um den Leistungsberechtigten so zu zwingen, einen Rentenantrag zu stellen. Die Verordnung nennt eine Reihe von Ausnahmen vom indirekten Rentenzwang.

Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente in naher Zukunft

Ein zwangsweise vorgeschrieben Rentenantrag darf das Jobcenter nicht fordern, โ€žwenn Hilfebedรผrftige in nรคchster Zukunft die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen kรถnnenโ€œ.

Diese Ausnahme ist fรผr diejenigen wichtig, die die 45jรคhrige Wartezeit fรผr die Rente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte erfรผllen, aber das entsprechende Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben.

So urteilte das Bundessozialgericht (AZ: B 14 AS 1/18 R), dass ALG II Bezieher, die nur noch vier Monate bis zum Anspruch der Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Rentenversicherte nicht verpflichtet werden dรผrfen, einen Rentenantrag vorzeitig zu stellen. Dem Klรคger musste das ALG II weiterhin gezahlt werden.

Das Bundessozialgericht urteilte: Eine โ€žzusรคtzliche Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen von vier Monaten bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von gegenwรคrtig nahezu 20 Jahren [sei] so kurz, dass der Verweis auf eine dauerhaft geminderte Altersrente einem Leistungsberechtigten nicht zuzumutenโ€œ ist.

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Wenn aus Hartz IV- ein Sozialhilfe Bezug entsteht

Eine weitere Ausnahme ist, wenn รคltere Erwerbslose durch einen frรผheren Rentenantrag zu Sozialhilfe-Beziehern werden. Die Verordnung, die im Jahre 2017 geรคndert wurde, besagt, dass eine vorgezogene Rente nicht in Anspruch genommen werden muss, wenn die Rente derart niedrig ausfรคllt, so dass ergรคnzende Sozialhilfe bzw. spรคter Grundsicherungsleistungen bezogen werden mรผssen.

Damit die Verordnung greift, muss der aktuelle Hartz IV Regelbedarf (Regelsatz plus Unterkunftskosten) mit dem zu erwartendem Rentenanspruch verglichen werden. Dabei ist allerdings nicht die volle Rente ausschlaggebend, sondern lediglich 70 Prozent.

Beispielrechnung: Die Altersrente wรผrde 900 Euro betragen . Der maรŸgebliche Vergleichsbetrag betrรคgt dann 600 Euro.

Das bedeutet, wenn der Regelbedarf um bis zu 10 Prozent รผberschritten wird, ist laut Weisung der Bundesagentur fรผr Arbeit von einer Aufforderung eines Rentenantrages “Abstand zu nehmen”.

Aufstockende Hartz IV Leistungen und Rentenantrag

Wer regulรคr beschรคftigt ist oder eine selbststรคndige Tรคtigkeit ausรผbt, und lediglich mit Hartz IV aufstockt, ist von einer Zwangsrente ebenfalls ausgeschlossen.

Allerdings muss die Erwerbstรคtigkeit โ€žden รผberwiegenden Teil der Arbeitskraft in Anspruch nehmen”. Das bedeutet, dass Leistungsbeziehende mindestens “die Hรคlfte der im Rahmen seiner Leistungsfรคhigkeit mรถglichen Arbeitszeit in Anspruch” genommen sein muss.

Wenn demnรคchst ein neuer Jo begonnen wird

Ein weiterer Hinderungsgrund fรผr eine vorzeitige Rente ist, wenn Betroffene eine Stellenzusage haben und demnรคchst den Jo antreten. Hierzu muss der Arbeitsvertrag oder mindestens eineย Einstellungszusage vorliegen.

Arbeitslosengeld I Bezug und aufstockende Hartz IV Leistungen

Ausgeschlossen von einer Zwangsrente sind auch ALG1 Beziehende, die gleichzeitig auch ALG2 beziehen, weil das regulรคre Arbeitslosengeld nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Auch dann darf die Behรถrde nicht zum Rentenantrag auffordern.

Widerspruch einlegen, wenn Ausnahmeregelung zutrifft

Betroffene in konkreten Situationen kรถnnen demnach gegen die Aufforderung des Jobcenters fristgerecht einen Widerspruch einlegen. Beim Sozialgericht kann dann die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beantragt werden.

Bei Bedarf: Zusรคtzlich fristgerecht Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters erheben und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragen. Wer sich unsicher ist, sollte zuvor einen Rechtsanwalt konsultieren, eine Erwerblosen-Initiative vor Ort befragen oder im Forum nachfragen.