Hartz IV: Bis zu 35 Prozent höhere Stromkosten

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Hartz IV Bezieher müssen bis 35 Prozent mehr für Stromkosten zahlen, als in dem Stromkostenanteil vorgesehen ist

24.02.2011

Laut einer Auswertung eines Strom-Vergleichsportals müssen Hartz IV Bezieher etwa 26 Prozent mehr für Stromkosten zahlen, als hierfür in den ALG II Regelleistungen berechnet wurden. Besonders kritisch ist die Situation in den neuen Bundesländern. Hier müssen Betroffene sogar bis zu 35 Prozent mehr für Stromkosten ausgeben, als ihnen zugestanden wird.

Trotz der vorgesehenen minimalen Erhöhung der Regelleistungen für Erwachsene um fünf Euro bzw. ab 2012 drei Euro, übersteigen die durchschnittlichen Stromkosten eines Single Haushaltes deutlich den vorgesehenen Hartz IV Satz für Stromkosten. Im Bundesdurchschnitt übersteigen die Kosten für Strom den im Hartz IV Satz vorgesehenen Stromkostenanteil um satte 26 Prozent. In einigen Regionen lagen die Stromkosten um sogar 35 Prozent höher, als berechnet. „In keinem der deutschen Bundesländer reicht der Hartz IV-Anteil für Strom aus, um für die durchschnittlich anfallenden Stromkosten aufzukommen.“, so die Autoren des Vergleichportals „CHECK24.de“. Für die Betroffenen gibt es kaum Möglichkeiten, der Preistreiberei der Energiekonzerne zu entrinnen. Denn der Wechsel aus dem Grundversorgungstarif zu einem günstigeren Alternativanbieter wird vielen Erwerbslosen durch die Bonitätsprüfung erschwert.

Stromkosten bis zu 35 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Strom
Ein alleinstehenden Arbeitslosengeld II Bezieher zahlt bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 1500 kwh im bundesweiten Durchschnitt etwa 37 Euro pro Monat für die Stromkosten. Für einen Single werden allerdings lediglich 29 Euro im ALG II Regelsatz berechnet. Somit zahlen Hartz IV-Bezieher im Bundesdurchschnitt monatlich ca. acht Euro bzw. 26 Prozent mehr für Strom als in den Regelleistungen vorgesehen.

Situation in Thüringen und Rheinland-Pfalz besonders schwerwiegend
Besonders Hartz IV Beziehende in Ostdeutschland und in Rheinland-Pfalz sind von den hohen Stromkosten betroffen. Sie zahlen 35 Prozent mehr für Strom, als sie durch Hartz IV erhalten. Etwas niedriger fallen die Durchschnittsdaten in Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Berlin aus. Hier zahlen die Betroffenen etwa 17 bzw. 18 Prozent höhere Stromkosten, als vorgesehen.“Die niedrigeren Stromkosten in den Stadtstaaten sind vor allem auf günstigere Infrastruktur- und Belieferungskosten zurückzuführen. In strukturschwachen Gebieten wie Thüringen sind die Netznutzungsentgelte besonders hoch.“ Trotz der stetig steigenden Energiepreise weigert sich die Politik beharrlich, den Stromkostenanteil anzupassen. (sb)

Hartz-IV-Satz für Wohnung (ohne Mietkosten), Strom etc. beträgt ca. 8 Prozent der Regelleistung; Regelleistung für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist, beläuft sich auf 364 Euro monatlich (8 Prozent von 364 Euro = 29,12 Euro / nach zweiter Erhöhung 2012: 8 Prozent von 367 Euro = 29,36 Euro ), (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)