Hartz IV: Arge Zwickau verstößt gegen Datenschutz

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Hartz IV: Beide Zwickauer ARGEn verstoßen gegen Datenschutz

Nach Ansicht der Gegenwind e.V. verstößt die Arge Zwickau bei Hartz IV Betroffenen gegen den Datenschutz. Die Initiative fordert die Leiter der Argen auf,Verstöße gegen den Datenschutz für die Zukunft auszuschließen. Zum einen werden ohne Wissen der Betroffenen Vermieter kontaktiert und bei Vorsprachen Securitymitarbeiter von Fremdfirmen im Raum geduldet und zum anderen persönliche Daten dritter an die Öffentlichkeit weitergeleitet.

In der ARGE Zwickau Stadt wird schon seit längerer Zeit gegen den Datenschutz verstoßen. Dem Verein Gegenwind e.V. sind zwei Fälle namentlich bekannt und viele Kunden berichten in ähnlicher Weise, wo über die Köpfe und ohne Zustimmung der Betroffenen mit den Vermietern Kontakt aufgenommen wurde. In einem Fall wurde sogar mit dem Vermieter eine Hausbesichtigung durchgeführt. Als der Fall beim zuständigen Sachbearbeiter besprochen wurde ist ein Securitymitarbeiter einer Fremdfirma ca. eine Viertelstunde bei der Besprechung dabei gewesen. Er hat selbst nach Aufforderung den Raum nicht verlassen. Der Fall mit dem Vermieter ist derzeit beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und der Fall des Securitymitarbeiters beim Datenschutzbeauftragten des Bundes anhängig.

In der ARGE Zwickau Land nimmt man es ebenfalls mit dem Datenschutz nicht so genau. In dem Rechtsstreit wegen des Hausverbotes der beiden Beistände des Vereins Gegenwind e.V. hat die ARGE sich einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz geleistet. Ein Bürger, der derzeit nicht bei der ARGE Kunde ist, bat die beiden Mitglieder des Vereins Gegenwind e.V. um Beistand bei der Regelung seiner Angelegenheiten in der ARGE Zwickau Land. Daraufhin wurde beim Sozialgericht und später beim Verwaltungsgericht Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Hausverbotes gestellt. Beidemal gab die ARGE Zwickau Land in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag sehr persönliches des Bürgers preis, nur um ihn in einem schlechten Licht darzustellen und zu diffamieren. So führte die ARGE unter anderem an, das besagter Herr gegen 9 Mitarbeiter Strafanzeigen, unter anderem wegen Nötigung und Rechtsbeugung, Beschwerden und Petitionen, gestellt hat. Dem nicht genug, schreibt die ARGE noch, dass sie ebenfalls gegen den Herrn diverse Anzeigen laufen hat. Hier sollten die Leiter der ARGEn sofort Maßnahmen ergreifen um solche Verstöße gegen den Datenschutz für die Zukunft auszuschließen. (PM, Gegenwind e.V. Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau, 11.10.2009)

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