Hartz IV: ALG II Bezug & 400-Euro-Job

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Viele Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) brauchen dringend Geld und mรผssen sich zum kargen ALG II Regelsatz etwas dazu verdienen. Die Regelleistung von 359 EUR fรผr Alleinstehende und Alleinerziehende oder 323 EUR fรผr Ehepartner oder Partner in einer eheรคhnlichen Gemeinschaft soll eigentlich, folgt man der offiziellen Begrรผndung des Sozialgesetzbuches, Teil 2 (SGB II), ein menschenwรผrdiges Leben garantieren.

Laut dem SGB II und seinen Ausfรผhrungsbestimmungen sollen Betroffene davon Essen kaufen, den Strom bezahlen, kleine Reparaturen bezahlen, am kulturellen Leben teilnehmen, Bekannte einladen, Zuzahlungen zu Medikamenten leisten, Kleidung und Mรถbel kaufen, usw. Die Erfahrung zeigt aber, dass das kaum mรถglich ist. Auch die Experten des Paritรคtischen Wohlfahrtsverbandes kamen in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Regelleistung nur einen Bruchteil der notwendigen Lebenshaltungskosten abdeckt. So bleibt vielen Betroffenen nur die Mรถglichkeit einer geringfรผgigen Beschรคftigung, auch 400 EUR- Job oder Minijob genannt. Ein Gutteil dieses Nebeneinkommens wird jedoch auf ALG II angerechnet. Im Folgenden wollen wir erklรคren, wie dies gemรครŸ den gesetzlichen Bestimmungen laufen soll.

Grundsรคtzlich gilt nach ยง 11 Abs. 2 SGB II, dass ein Erwerbseinkommen bis zur Hรถhe von 100 EUR stets anrechnungsfrei bleibt. Wer also nur bis zu 100 EUR im Monat verdient, der bzw. dem darf die ARGE bzw. der Landkreis nichts davon abziehen. Mit dieser Pauschale von 100 EUR sollen alle Kosten abgedeckt sein, die zur Erzielung des Einkommens anfallen. Also z.B. Fahrtkosten, Kosten fรผr Arbeitskleidung und Arbeitsgerรคte und fรผr private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht).

Von dem Erwerbseinkommen, das 100 EUR รผbersteigt, bekommen Bezieher/-innen von ALG II zusรคtzlich weitere 20% als zusรคtzlichen Freibetrag. Anders ausgedrรผckt: Von jedem Euro, der รผber 100 EUR Nebeneinkommen hinausgeht, bleiben Arbeitslosen unter dem Strich nur noch 20 Cent mehr in der Tasche.

Beispiel: Eine Frau arbeitet in einem Kiosk und bekommt dafรผr in jedem Monat 300 EUR Lohn von ihrem
Arbeitgeber:
300 EUR Nebeneinkommen
– 100 EUR Grundfreibetrag
= 200 EUR Restsumme
– 40 EUR (20% der Restsumme als Zusatzfreibetrag)
= 160 EUR Anrechnung auf das ALG II

Von den 300 EUR Arbeitseinkommen zieht die ARGE also 160 EUR vom Arbeitslosengeld II ab. 140 EUR (100 EUR Grundfreibetrag plus 40 EUR Zusatzfreibetrag) bleiben dagegen anrechnungsfrei. Diese 140 EUR hat die Betroffene also tatsรคchlich mehr in ihrer Geldbรถrse.

Hier eine รœbersicht รผber die Hรถhe des tatsรคchlich mehr verbleibenden Freibetrags, je nach Hรถhe des Nebeneinkommens, das erzielt wird:

A. Hรถhe des erzielten Nebeneinkommens B. Tatsรคchlich mehr verbleibender Freibetrag
50 EUR 50 EUR
100 EUR 100 EUR
120 EUR 104 EUR
150 EUR 110 EUR
200 EUR 120 EUR
250 EUR 130 EUR
300 EUR 140 EUR
350 EUR 150 EUR
400 EUR 160 EUR

Betroffene sollten der ARGE vor einer Arbeitsaufnahme mitteilen, dass sie in Zukunft ein Nebeneinkommen erzielen werden. In der Regel wird die Behรถrde dann wissen wollen, wie hoch das Nebeneinkommen voraussichtlich sein wird, dass Ihr erzielt. Ist dies nicht jeden Monat gleich hoch, sondern schwankend, so sollten Sie darauf achten, dass die ARGE nicht in den Bescheid von einer grundsรคtzlich zu hohen Summe
ausgeht und Sie dann jeweils Nachzahlungen bei der ARGE einfordern mรผssen. Besser wรคre es, wenn die ARGE von einem realistischen Durchschnittswert ausgeht. (Info ALSO, 06.09.2009)