Hartz IV: ALG II Bezug & 400-Euro-Job

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Viele Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) brauchen dringend Geld und müssen sich zum kargen ALG II Regelsatz etwas dazu verdienen. Die Regelleistung von 359 EUR für Alleinstehende und Alleinerziehende oder 323 EUR für Ehepartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft soll eigentlich, folgt man der offiziellen Begründung des Sozialgesetzbuches, Teil 2 (SGB II), ein menschenwürdiges Leben garantieren.

Laut dem SGB II und seinen Ausführungsbestimmungen sollen Betroffene davon Essen kaufen, den Strom bezahlen, kleine Reparaturen bezahlen, am kulturellen Leben teilnehmen, Bekannte einladen, Zuzahlungen zu Medikamenten leisten, Kleidung und Möbel kaufen, usw. Die Erfahrung zeigt aber, dass das kaum möglich ist. Auch die Experten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kamen in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Regelleistung nur einen Bruchteil der notwendigen Lebenshaltungskosten abdeckt. So bleibt vielen Betroffenen nur die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung, auch 400 EUR- Job oder Minijob genannt. Ein Gutteil dieses Nebeneinkommens wird jedoch auf ALG II angerechnet. Im Folgenden wollen wir erklären, wie dies gemäß den gesetzlichen Bestimmungen laufen soll.

Grundsätzlich gilt nach § 11 Abs. 2 SGB II, dass ein Erwerbseinkommen bis zur Höhe von 100 EUR stets anrechnungsfrei bleibt. Wer also nur bis zu 100 EUR im Monat verdient, der bzw. dem darf die ARGE bzw. der Landkreis nichts davon abziehen. Mit dieser Pauschale von 100 EUR sollen alle Kosten abgedeckt sein, die zur Erzielung des Einkommens anfallen. Also z.B. Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte und für private Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht).

Von dem Erwerbseinkommen, das 100 EUR übersteigt, bekommen Bezieher/-innen von ALG II zusätzlich weitere 20% als zusätzlichen Freibetrag. Anders ausgedrückt: Von jedem Euro, der über 100 EUR Nebeneinkommen hinausgeht, bleiben Arbeitslosen unter dem Strich nur noch 20 Cent mehr in der Tasche.

Beispiel: Eine Frau arbeitet in einem Kiosk und bekommt dafür in jedem Monat 300 EUR Lohn von ihrem
Arbeitgeber:
300 EUR Nebeneinkommen
– 100 EUR Grundfreibetrag
= 200 EUR Restsumme
– 40 EUR (20% der Restsumme als Zusatzfreibetrag)
= 160 EUR Anrechnung auf das ALG II

Von den 300 EUR Arbeitseinkommen zieht die ARGE also 160 EUR vom Arbeitslosengeld II ab. 140 EUR (100 EUR Grundfreibetrag plus 40 EUR Zusatzfreibetrag) bleiben dagegen anrechnungsfrei. Diese 140 EUR hat die Betroffene also tatsächlich mehr in ihrer Geldbörse.

Hier eine Übersicht über die Höhe des tatsächlich mehr verbleibenden Freibetrags, je nach Höhe des Nebeneinkommens, das erzielt wird:

A. Höhe des erzielten Nebeneinkommens B. Tatsächlich mehr verbleibender Freibetrag
50 EUR 50 EUR
100 EUR 100 EUR
120 EUR 104 EUR
150 EUR 110 EUR
200 EUR 120 EUR
250 EUR 130 EUR
300 EUR 140 EUR
350 EUR 150 EUR
400 EUR 160 EUR

Betroffene sollten der ARGE vor einer Arbeitsaufnahme mitteilen, dass sie in Zukunft ein Nebeneinkommen erzielen werden. In der Regel wird die Behörde dann wissen wollen, wie hoch das Nebeneinkommen voraussichtlich sein wird, dass Ihr erzielt. Ist dies nicht jeden Monat gleich hoch, sondern schwankend, so sollten Sie darauf achten, dass die ARGE nicht in den Bescheid von einer grundsätzlich zu hohen Summe
ausgeht und Sie dann jeweils Nachzahlungen bei der ARGE einfordern müssen. Besser wäre es, wenn die ARGE von einem realistischen Durchschnittswert ausgeht. (Info ALSO, 06.09.2009)

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