Hartz IV-Änderung: Ab jetzt höherer Ferienjobfreibetrag

Sich in den Ferien etwas dazuverdienen, um sich ein Fahrrad oder einen Computer leisten zu können oder um auch mal eine Reise zu unternehmen, all dies ist für die meisten Schülerinnen und Schüler heutzutage eine Selbstverständlichkeit. Dabei sammeln sie wertvolle persönliche wie auch berufliche Erfahrungen, die ihnen später bei der Suche nach einem Praktikum oder Ausbildungsplatz auch helfen könnten. Schüler, die in Bedarfsgemeinschaft leben, sind allerdings immer etwas benachteiligt. Nun wurde der Freibetrag ohne Hartz IV Anrechnung erhöht.

2400 Euro für Schülerjobs jährlich anrechnungsfrei

In den nächsten Sommerferien können Schüler einen Freibetrag von 2400 Euro jährlich geltend machen, ohne dass dieser Betrag vom Hartz IV Regelsatz abgezogen wird. Diese Änderung gilt rückwirkend zum 1. März 2020. Wenn schon das Einkommen durch den Schülerjob angerechnet wurde, ist eine wesentliche Änderung zu Gunsten des Leistungsbeziehenden eingetreten. Somit muss das Jobcenter den alten, rechtswidrig gewordenen Hartz IV-Bescheid aufheben und zu korrigieren (§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB X iVm § 40 Abs. 2 Nr. 3 SGB II iVm § 330 Abs. 3 SGB III). Der Bescheid kann auch hier online überprüft werden.

Weiterhin Benachteiligung für Schüler in Hartz IV Haushalten

Schüler aus Hartz IV Familien sind dennoch etwas benachteiligt. Zum Beispiel dürfen Studierende, die BAföG beziehen, 4880 Euro im Jahr anrechnungsfrei dazuverdienen. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, wird im nächsten Jahr der Bafög-Bezug verringert oder bereits gezahlte Leistungen zurück gefordert.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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