Hinzuverdienstgrenze wird bei Hartz IV erhöht

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Wer Hartz IV bezieht, hat nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten durch Jobs etwas hinzuzuverdienen. Stattdessen sorgen starre Regeln dafür, dass ein Großteil des verdienten Geldes bei Hartz IV angerechnet wird. Das soll sich nun ändern.

80-90 Prozent Anrechnung bei Hartz IV

Leistungsbezieher, die über den Freibetrag von 100 Euro hinaus bis zu 1.000 Euro monatlich durch einen Job verdienen, müssen sich dieses Einkommen zu 80 Prozent auf die Hartz-IV-Leistungen anrechnen lassen. Bei einem Verdienst zwischen 1.000 und 1.200 Euro liegt die Anrechungsrate sogar bei satten 90 Prozent. Es ist also vollkommen unattraktiv eine Tätigkeit aufzunehmen, wenn der absolute Großteil des Verdienstes angerechnet wird. Das könnte sich jedoch bald ändern.

NRW fordert Reform

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht, der eine Neuregelung der Hinzuverdienstregeln fordert. Der Antrag sieht vor, die effektive Grenzbelastung bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hartz-IV-Leistungen so abzusenken, dass sich der Anreiz erhöht, einen Job auszuüben. “Wer sich etwas erarbeitet und Schritt für Schritt Richtung finanzieller Selbständigkeit wächst, muss dies auch in der eigenen Tasche spüren. Das gilt gerade auch für Menschen mit wirklich kleinen Einkommen“, argumentiert der Arbeitsmarktexperte der FDP-Bundestagsfraktion Johannes Vogel.

Mehr Beschäftigungsverhältnisse durch Aufweichung der starren Regeln

Die Antrag wird mit einem Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung untermauert. Die Forschenden errechneten, dass durch eine Aufweichung der der Hinzuverdienstgrenzen 90.000 bis 290.000 potenzielle Beschäftigungsverhältnisse entstehen könnten.

Der NRW-Antrag wurde nun durch den Bundesrat angenommen und beschlossen. Nunmehr ist die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Gesetzesvorlage zur Anpassung der Hinzuverdienstregeln bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu reformieren. Im Wesentlichen soll die Hinzuverdienstgrenze bei höheren Einkommen abgesenkt werden, damit Hartz IV Bezieher geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ausweiten können, ohne erhebliche finanzielle Verluste zu erleiden.

Antrag passiert Bundesrat

In dem Beschluss hieß es: “Der Bundesrat setzt sich für attraktivere Hinzuverdienstmöglichkeiten von Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger ein. Er plädiert dafür, die geltenden Regelungen anzupassen, damit sich eine Beschäftigung für die Betroffenen mehr auszahlt – und der Anreiz wächst, aus der Grundsicherung herauszukommen.”

Nun ist die Bundesregierung am Zuge. Wann die starren Hinzuverdienstmöglichkeiten aufgeweicht werden, steht noch nicht fest. Im besten Falle wird noch in diesem Jahr eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht.