Hartz IV: Abzüge bei der Riesterrente?

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Was Hartz IV-Bezieher im Hinblick auf die Riesterrente beachten sollten
Immer mehr Menschen werden vom Jobcenter vorzeitig in Rente gezwungen, obwohl die Hartz IV-Bezieher häufig hohe Abschläge in Kauf nehmen müssen. Wir erläutern im Hinblick auf die Riesterrente, worauf Betroffene achten sollten.

Müssen Hartz IV-Bezieher mit Einbußen bei der Riesterrente rechnen, wenn sie mit Abschlägen in Frührente gehen?
Ob es zu Abzügen bei der Riesterrente kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wie der Sender informiert, müssten Menschen, die zwangsverrentet werden und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, nicht mit Abschlägen rechnen. Das gilt auch, sofern die Riesterrente erst mit dem regulären Renteneintrittsalter ausgezahlt wird.

Anders ist die Sachlage, wenn der Betroffene eine geringe Zwangsrente erhält und diese mit Sozialhilfe aufgestockt werden muss. Dann könne die Riesterrente unter Umständen als Einkommen angerechnet werden, informiert Joachim Rock vom Paritätischen Gesamtverband gegenüber dem Sender. „Wenn die Riester-Rente zu einem vorzeitigen Zeitpunkt, meinetwegen mit 63 Jahren, ausläuft und ab dem Punkt ausgezahlt wird, dann ist die Leistung, die aus diesem Riestervertrag kommt, Einkommen, das angerechnet wird. Da ist der Betroffene gut beraten, den Auszahlungszeitpunkt gegebenenfalls verschieben zu lassen." Eine Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes ist jedoch nur möglich, wenn der Anbieter der Riesterrente zustimmt. Der Versicherungsexperte Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Halle ergänzt gegenüber „MDR Info“, dass es jedoch keine Verpflichtung zu einer solchen Vertragsänderung gäbe.

Müssen weiterhin Beiträge zur Riesterrente in der Zeit der Zwangsrente gezahlt werden?
Wie der Sender berichtet, sei es grundsätzlich möglich weiterhin einzuzahlen. Um die staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro zu erhalten, reichten 60 Euro pro Jahr. Wenn dieser Betrag nicht aufgebracht werden könne, solle man laut Kretzschmar Folgendes beachten: „Auf jeden Fall sollte man den Vertrag nicht vorschnell kündigen. Denn es gibt andere Optionen, zum Beispiel die Beitragsfreistellung, der Vertrag wird ruhend gestellt. Hintergrund ist nämlich, wenn ich den Vertrag kündige, muss ich alle bis dato erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen wieder zurückzahlen."

Beim Bezug von Sozialhilfe ergänzend zur Zwangsrente besteht zudem die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Beiträge übernimmt. Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen der Behörde, betont Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gegenüber dem Sender. „Das ist allerdings eine freiwillige Leistung des Sozialamtes. Sie haben darauf keinen Rechtsanspruch. Die Übernahme steht im Ermessen des Amtes. Das Amt wird in der Regel selbst ein Interesse daran haben, die Zahlungen zu übernehmen, wenn damit im Alter die Hilfebedürftigkeit vermieden oder vermindert werden kann." Ähnlich sei es auch bei anderen Altersversorgungsmodellen wie der Rürup-Rente, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Lohnt sich die Einzahlung geringer Beiträge während der Zwangsrente?
Versicherungsexperte Kretschmar rät Betroffenen dazu, sich zunächst auszurechnen, ob sich die weitere Zahlung von Beiträgen lohnt. „Man muss schauen, was am Ende als Rente rauskommt. Ist es eine sehr geringe Rente und habe ich finanzielle Engpässe, ist es manchmal überhaupt nicht sinnvoll, dann noch auf Teufel komm raus zu sparen, wenn am Ende das Ergebnis minimal ist, also das es nicht der große Wurf ist, diese Riester-Rente." Meist würden zudem noch Vertragsgebühren fällig und die nachträgliche Versteuerung der Rente fällig. Das Sparen des Minimalbetrags mache deshalb bei einer kurzen Laufzeit wenig Sinn. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

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