GEZ Frist verpasst: Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag?

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Wer Bรผrgergeld-, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Dabei mรผssen allerdings Fristen eingehalten werden. Die Befreiung von den Rundfunkgebรผhren erfolgt nรคmlich nicht automatisch.

Keine automatische Befreiung

Sozialleistungsbezieher kรถnnen sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings ist die Frist zur Antragstellung zur Befreiung begrenzt. Ein Antrag muss immer gestellt werden, da der Rundfunkbeitrag automatisch fรผr alle Bรผrger in Deutschland pauschal gilt. Daher ist die Befreiung nicht automatisch.

Um sich von den Gebรผhren befreien zu lassen, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser ist die Kopie des Leistungsbescheides, der an den Beitragsservice geschickt wird.

Befreiung gilt ab Datum des Bewilligungsbescheides

Eine Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides. Allerdings muss der Antrag innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden. Wer diese Frist verstreichen lรคsst, muss nachzahlen. Den Antrag vorsorglich zu stellen geht allerdings auch nicht, da erst der Bรผrgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis.

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Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden

Wenn das Einkommen knapp รผber dem Bรผrgergeld-Regelsatz liegt, kann eine Befreiung von der Rundfunkgebรผhr beantragt werden, wenn die Hรคrtefallregelung greift. Diese Regelung gilt auch fรผr Rentner und Rentnerinnen.

Der Hรคrtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingereicht werden, jedoch nur, wenn die Einkรผnfte nicht mehr als 18,36 Euro รผber den sozialrechtlichen Regelsรคtzen liegen.

Betroffene sollten einen Hรคrtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option “auf Grund einer Einkommensรผberschreitung” ausgewรคhlt werden.

Wichtig ist einen Bescheid des Jobcenters oder einer anderen Sozialbehรถrde beizufรผgen, der bescheinigt, dass keine Grundsicherung gewรคhrt wird, weil das Einkommen knapp รผber dem Regelsatz liegt. Dabei ist zu beachten, dass der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro รผberschritten wird.

Wichtig: Hat die Behรถrde die Hรถhe des Einkommens geprรผft muss der Mehrbetrag auf dem Bescheid vermerkt sein. Weiteres dazu auch hier!