Ein Festsetzungsbescheid des Beitragsservice im Briefkasten kann schnell fรผr Unsicherheit sorgen. Doch nicht immer ist die Forderung der Rundfunkbetrรคge korrekt.
In diesen Fรคllen haben Sie die Mรถglichkeit, Widerspruch gegen die “GEZ” einzulegen.
Inhaltsverzeichnis
Grรผnde fรผr einen Widerspruch gegen die Rundfunkgebรผhr
Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie Widerspruch gegen die Rundfunkgebรผhr einlegen kรถnnen:
- Nicht-Anmeldepflichtig: Sie waren im Zeitraum, der im Festsetzungsbescheid genannt wird, nicht beitragspflichtig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in dieser Zeit keine eigene Wohnung hatten oder in einer Wohngemeinschaft lebten, wo die Gebรผhren bereits durch einen anderen Bewohner abgedeckt wurden.
- Bereits befreit: Fรผr den genannten Zeitraum wurde Ihnen bereits eine Befreiung von den Rundfunkgebรผhren bewilligt. Diese Befreiung kรถnnte aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Grรผnden vorliegen, wie etwa bei Empfรคngern von Sozialleistungen oder schwerbehinderten Personen.
- Ermรครigung nicht korrekt: Ihnen wurde eine Ermรครigung der Rundfunkgebรผhren bewilligt, jedoch ist der im Bescheid aufgefรผhrte Betrag fehlerhaft. Dies kรถnnte auf eine falsche Berechnung des Beitragsservice zurรผckzufรผhren sein.
- Bereits gezahlt: Sie haben den Rundfunkbeitrag fรผr den im Bescheid genannten Zeitraum bereits gezahlt und kรถnnen dies mit einem Zahlungsbeleg nachweisen. Hierbei ist es wichtig, dass der Zahlungsnachweis eindeutig zugeordnet werden kann.
Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch gegen die Rundfunkgebรผhren muss zwingend schriftlich erfolgen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Schriftlich und unterschrieben: Der Widerspruch muss handschriftlich unterschrieben sein, um seine Gรผltigkeit zu gewรคhrleisten.
Klarer Absender: Der Absender muss deutlich erkennbar sein. Dies beinhaltet Ihren vollstรคndigen Namen, Ihre Adresse und, wenn mรถglich, Ihre Beitragsnummer.
Adressat: Der Widerspruch ist an den Beitragsservice zu richten. Die Adresse finden Sie in Ihrem Festsetzungsbescheid.
Ablauf des Widerspruchs
- Nach Erhalt des Festsetzungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids.
- Begrรผnden Sie detailliert, warum Sie Widerspruch einlegen. Geben Sie an, welcher der oben genannten Grรผnde auf Sie zutrifft und legen Sie entsprechende Nachweise bei.
- Senden Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben an den Beitragsservice, um einen Nachweis รผber den fristgerechten Versand zu haben.
Wie reagiert der Beitragsservice
Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird der Beitragsservice Ihren Fall prรผfen. Innerhalb einer angemessenen Frist erhalten Sie eine schriftliche Antwort.
Sollte Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben werden, haben Sie die Mรถglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen.
Hintergrund zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag basiert auf dem Rundfunkstaatsvertrag und ist seit 2013 als einheitlicher Beitrag festgelegt. Zum 1. August 2021 wurde der Beitrag auf 18,36 Euro pro Monat erhรถht.
Jede Wohnung in Deutschland muss den Beitrag zahlen, unabhรคngig von der Anzahl der Bewohner und der Nutzung von Rundfunkgerรคten.
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Aktuelle Entwicklungen
Fรผr bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen und Befreiungsmรถglichkeiten. Sozialleistungsempfรคnger, Studenten mit BAfรถG oder Menschen mit Behinderungen kรถnnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermรครigung beantragen.
Allerdings sind Rentner, die keine zusรคtzlichen Sozialleistungen beziehen, nicht automatisch befreit und mรผssen die vollen Gebรผhren zahlen.
Verfahren des VdK Bayern gegen Rundfunkgebรผhren
Ein besonderes Verfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag fรผr Bezieher von Landespflegegeld in Bayern oder Menschen, die mindestens unter Pflegegrad 2 fallen, wurde vom Sozialverband VdK Bayern angestoรen.
โBayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewรคhrt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreitโ sagt Daniel Overdiek vom VdK Bayern.
Da in anderen Bundeslรคndern Bezieher von vergleichbaren Leistungen von der Beitragspflicht befreit sind, hatte sich der VdK fรผr juristisches Musterstreifverfahren entschieden.
Klage blieb ohne Erfolg
Die Klage blieb ohne Erfolg, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen.
โUnser Musterstreitverfahren ist leider nicht zu Gunsten unserer Mitglieder ausgegangen. Nach unserer Auffassung liegt hier eine Ungleichbehandlung von Pflegebedรผrftigen vor. Dies wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht so gesehenโ, bedauert Daniel Overdiek.
Mit der Entscheidung sei nun immerhin Rechtssicherheit geschaffen worden. Befreiungsantrรคge von Rundfunkbeitrรคgen, die nur auf dem Bezug von bayerischem Landespflegegeld beruhen, haben keine Erfolgsaussichten mehr.