Ein Festsetzungsbescheid des Beitragsservice im Briefkasten kann schnell für Unsicherheit sorgen. Doch nicht immer ist die Forderung der Rundfunkbeträge korrekt.
In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die “GEZ” einzulegen.
Inhaltsverzeichnis
Gründe für einen Widerspruch gegen die Rundfunkgebühr
Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie Widerspruch gegen die Rundfunkgebühr einlegen können:
- Nicht-Anmeldepflichtig: Sie waren im Zeitraum, der im Festsetzungsbescheid genannt wird, nicht beitragspflichtig. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie in dieser Zeit keine eigene Wohnung hatten oder in einer Wohngemeinschaft lebten, wo die Gebühren bereits durch einen anderen Bewohner abgedeckt wurden.
- Bereits befreit: Für den genannten Zeitraum wurde Ihnen bereits eine Befreiung von den Rundfunkgebühren bewilligt. Diese Befreiung könnte aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Gründen vorliegen, wie etwa bei Empfängern von Sozialleistungen oder schwerbehinderten Personen.
- Ermäßigung nicht korrekt: Ihnen wurde eine Ermäßigung der Rundfunkgebühren bewilligt, jedoch ist der im Bescheid aufgeführte Betrag fehlerhaft. Dies könnte auf eine falsche Berechnung des Beitragsservice zurückzuführen sein.
- Bereits gezahlt: Sie haben den Rundfunkbeitrag für den im Bescheid genannten Zeitraum bereits gezahlt und können dies mit einem Zahlungsbeleg nachweisen. Hierbei ist es wichtig, dass der Zahlungsnachweis eindeutig zugeordnet werden kann.
Form des Widerspruchs
Ein Widerspruch gegen die Rundfunkgebühren muss zwingend schriftlich erfolgen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
Schriftlich und unterschrieben: Der Widerspruch muss handschriftlich unterschrieben sein, um seine Gültigkeit zu gewährleisten.
Klarer Absender: Der Absender muss deutlich erkennbar sein. Dies beinhaltet Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und, wenn möglich, Ihre Beitragsnummer.
Adressat: Der Widerspruch ist an den Beitragsservice zu richten. Die Adresse finden Sie in Ihrem Festsetzungsbescheid.
Ablauf des Widerspruchs
- Nach Erhalt des Festsetzungsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bescheids.
- Begründen Sie detailliert, warum Sie Widerspruch einlegen. Geben Sie an, welcher der oben genannten Gründe auf Sie zutrifft und legen Sie entsprechende Nachweise bei.
- Senden Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben an den Beitragsservice, um einen Nachweis über den fristgerechten Versand zu haben.
Wie reagiert der Beitragsservice
Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird der Beitragsservice Ihren Fall prüfen. Innerhalb einer angemessenen Frist erhalten Sie eine schriftliche Antwort.
Sollte Ihrem Widerspruch nicht stattgegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen.
Hintergrund zum Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag basiert auf dem Rundfunkstaatsvertrag und ist seit 2013 als einheitlicher Beitrag festgelegt. Zum 1. August 2021 wurde der Beitrag auf 18,36 Euro pro Monat erhöht.
Jede Wohnung in Deutschland muss den Beitrag zahlen, unabhängig von der Anzahl der Bewohner und der Nutzung von Rundfunkgeräten.
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Aktuelle Entwicklungen
Für bestimmte Personengruppen gibt es Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Sozialleistungsempfänger, Studenten mit BAföG oder Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen.
Allerdings sind Rentner, die keine zusätzlichen Sozialleistungen beziehen, nicht automatisch befreit und müssen die vollen Gebühren zahlen.
Verfahren des VdK Bayern gegen Rundfunkgebühren
Ein besonderes Verfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Bezieher von Landespflegegeld in Bayern oder Menschen, die mindestens unter Pflegegrad 2 fallen, wurde vom Sozialverband VdK Bayern angestoßen.
“Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt, einen Bezieher aber nicht vom Rundfunkbeitrag befreit” sagt Daniel Overdiek vom VdK Bayern.
Da in anderen Bundesländern Bezieher von vergleichbaren Leistungen von der Beitragspflicht befreit sind, hatte sich der VdK für juristisches Musterstreifverfahren entschieden.
Klage blieb ohne Erfolg
Die Klage blieb ohne Erfolg, die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen.
„Unser Musterstreitverfahren ist leider nicht zu Gunsten unserer Mitglieder ausgegangen. Nach unserer Auffassung liegt hier eine Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen vor. Dies wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht so gesehen“, bedauert Daniel Overdiek.
Mit der Entscheidung sei nun immerhin Rechtssicherheit geschaffen worden. Befreiungsanträge von Rundfunkbeiträgen, die nur auf dem Bezug von bayerischem Landespflegegeld beruhen, haben keine Erfolgsaussichten mehr.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.